10 Die Reformationsgemeinde. geläutet worden; nicht in Kraft des fürstlichen Befehls, sondern der Ge¬ meinde wegen, war eine große Menschenmenge versammelt. Die Sakristei aber blieb auf Polheims Befehl verschlossen und der Meßner versagte dem Pfarrer, welcher predigen wollte, einen Chorrock zu geben. Solange der Probst und Rormaun in der Kirche anwesend waren, wurde weder ge¬ sungen, noch eine andere gottesdienstliche Handlung vorgenommen. Es blieb diesen nichts anderes übrig, als den Rückweg anzutreten. T Als Rormann am 20. Dezember dennoch Pfarrer von Vöcklabruck wurde, mußte er sich zu vielen Konzessionen herbeilassen und besaß durch¬ aus keine seelsorgerliche Wirksamkeit. Die Seelsorge übten seine beiden Gesellen, die ehrwürdigen und geistlichen Herren Ambros Selbherr und Hanns Buchhorn, „beide wohn- und seßhaft in Dörfl", der angs- bnrgischen Konfession gemäss Dem Pfarrer wurde von einem Ge- meinde-Ausschusse vorgehalten: es fei mit dem Predigen noch nicht ab¬ gethan, vielmehr möge er sich klar nnd bestimmt erklären, wie er es mit der, Kommunion, den Kindstansen und den Ceremonien überhaupt zu halten gedenke. «Am 28. März 1593 kamen etliche hundert, größten¬ teils aus der Bauernschaft, in der Kirche zum Pfarrer, machten einen Ausschuß und wiederholten in der Sakristei die frühere Frage, anfänglich mit Bescheidenheit, sagend: „er soll ihnen die Sach deutsch machen", d. {). in deutscher Sprache kousekrireu, „oder durch einen andern machen lassen". Dann aber, als er ausweichend antwortete, erklärten sie: eher als solche oder dergleichen Neuerungen gedulden, wolle man Leib und Gut in die Schanze schlagen.; es sei besser ihn, den Mönch und Psafsen, todt zu schlagen, als daß die ganze Pfarrgemeinde um ihre Seligkeit gebracht werde. Bis nächsten Samstag habe er eine klare und bestimmte Ant¬ wort zu geben, „sonsten würd's einen anderen Ausgang gewinnen'\J Als endlich der Pfarrer, wozu er verpflichtet ward, im März 1594 einen Prädikanten. Herrn Martin genannt, angestellt hatte, ertheilte ber Rath infolge Dieser Anstellung dem Zechprobste Wolf Fuchs den Auftrag, dem¬ selben, wenn er seine erste Predigt halten werde, nebst einigen Raths- bürgern mit Bescheidenheit die Ermahnung zu geben, „nur das lautere Wort Gottes und der angsburgischen Konfession gemäß zu predigen und sonsten, was demselben zuwider nichts Widerwärtiges für- bringe". Man wolle drei Probepredigten von ihm hören und „darnach man .ihn in der Lehre befindet, entweder gedulden oder aber weiter nicht hören". Rormann starb in Vöcklabruck am 19. November 1594.