RaGrichten des «anvesvervanve«» QverSfterreSW-S ve«t Äentralvervandes der «a»sdes- ovsonifottoneti ver Kr»egst«vattve« u. Kriegervintervlievene« ist «in» o. 3). Redaktion, Verwaltung n. Expedition: Linz,Promenade 11» Tel. Ant.41VZ» - Redaktionsschluß am IS. jeden MonateS <£rVt$eint tnonotli# einmal. Kiir 9ti<$tmltaliefter 15 ©rof^en. 3lr. 3. £tiis an ver Dona«, TRärs 1933. n. Jayraang. Aeber Beschluß des Berbandsborstandes wird hiemtt im Sinne der Satzungen der 15. Srdeutliche Berbandstag für Samstag, den 1Z.. und Sonntag, den 14. Mai WZ einberufen. Die Tagung beginnt am Samstag, den 13. Mai, Punkt 2Uhr nachm., im Redoutensaale in Linz, Prome- nade Nr. 39. Als Tagesordnung wird vorbehaltlich der Genehmi- gung durch den Verbandstag vorgeschlagen: 1. Eröffnung des Berbandstages. 2.Konstituierung des Verbandstages: a) Wahl des Präsidiums; b) Beschlußfassung über die Geschäftsordnung zum Berbandstag; c) Wahl einer Mandatsprüfungs-Kommission; ä) Wahl einer Antragsprüfungs-Kommission; e) Wahl einer Wahlkommission. 3. Berichte: a) des Berbandsvorstandes (Referenten: G a? tinger, Hufnagl). b) über die karitative Fürsorge (Referent: Pür- st i n g e r). o) des Kassiers (Referent: Baumberger). 6) des Ueberwachungsausschusses (Ref.: Finanzrat R e s ch). 4. Die Entwicklung der sozialen Gesetzgebung für die Kriegsopfer (Referent: Berbandsvorsitzender Wei- d i n g e r). 5. Wahl des Berbandsausschusses. 6. Anträge. 7.Anfälliges. Zur Teilnahme am Berbandstag sind berechtigt: a) Mit beschließender Stimme die Mitglieder des Ber¬ bandsausschusses und die Delegierten der Ortsgruppen; b) mit beratender Stimme die Sekretäre und gleich» gestellten Beamten des Verbandes, sowie die zur Erstat- rung von Berichten und Referaten beigezogenen Experten. Auf je 50 Mitglieder einer Ortsgruppe entfällt e i n Delegierter (Bruchteile über 20 gelten voll), jedoch hat jede Ortsgruppe, ohne Rücksicht auf die Zahl der Mit- glieder, das Recht, einen Delegierten zu entsenden. Die Witwen sind bei der Delegierung verhältnismäßig zu be- rücksichtigen. Die Delegierten sind in einer Vollversamm¬ lung der Ortsgruppe zu wählen. Jeder Delegierte hat nur eine Stimme. Die Delegierten sind dem Landes- verband bis spätestens 30. April 1933 zu melden. Die Meldung muß Name und Adresse der Delegierten enthal¬ ten, sowie das Datum der Versammlung, in welcher sie gewählt wurden, und satzungsgemäß durch den Obmann und Schriftführer unter Hinzufügung des Stampiglien- aufdrucke? gefertigt fein. Anträge zum Berbandstag können von jeder Untergruppe gestellt werden, doch müssen sie bis späte- stens 6. Mai schriftlich beim Landesverband eingebracht und satzungsgemäß gefertigt sein. Später einlaufende An- träge können nur dann Berücksichtigung finden, wenn ihnen vom Verbandstag die Dringlichkeit zuerkannt wird. Für die Zuerkennung der Dringlichkeit ist die Zweidrittel- Mehrheit der anwesenden Delegierten erforderlich. Die Kosten der Delegierung tragen die Untergruppen. Die Mandats- und Delegiertenkarten werden aus- gefüllt den Ortsgruppen rechtzeitig zugesendet. 4- ♦ * Die Witwenkonferenz entfällt diesmal. Im Einvernehmen mit der Witwenschutzstelle des Landesverbandes wurde beschlossen, daß während der Tagung die Witwen p einer eigenen Besprechung zusam- menkommen, um ihre prinzipiellen Fragen zu behandeln. Die Ortsgruppen werden beauftragt, bei der Delega- tion zum Verbandstag die Witwen besonders zu berück» sichtigen. Der Verbandsvorstand.