N<. 10 Nachrichten Seit» 7 biihre und ein derart kranker Invalide ohne jeden ärzt¬ lichen Beistand sterben miißte. Wenn wir nicht irren, besteht eine strafgesetzliche Bestimmung, die lautet, daß Angehörige eines kranken Menschen, die nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und durch diese Unter- lassung eventuell den Tod verschulden, zur Verantwortung gezogen werden müssen. Wir brauchen einen solchen Fall nur auf einen Kriegsbeschädigten anwenden, dann ergibt sich uns die Frage, wer dann zur Verantwortung ge- zogen werden müßte. Diese Frage wäre gewiß nicht schwer zu beantworten! Daß eine derartige Gesetzesauslegung unrichtig ist, ist nicht nur unsere Ansicht. Sogar der 'Verwaltungsgerichts- Hof, dem man sicherlich nicht nachsagen kann, daß er be¬ sonders günstige Entscheidungen für die Kriegsopfer trifft, hat sich diese Anschauung zu eigen gemacht. Wir wollen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ihrem wesentlichen Inhalte nach wiedergeben, sie lautet: „Cut- scherdung des Verwaltungsgerichtshofes zu ß 4 des I. E. G 81. R 167—27 vom 25. April 1927. Die Aussicht auf Wiederherstellung ist nicht als Voraussetzung fiir die Rechtsbeständigkeit des Anspruches aufgestellt, son¬ dern als Richtlinie für die Art der Heilbehandlung dort, wo eine Wiederherstellung überhaupt im Bereiche der Möglichkeit liegt; andernfalls müßte ja darauf verzichtet werden, in hoffnungslosen Fällen dem Kriegsbeschädigten wenigstens jene Erleichterung seines Leidens zu verschaf¬ fen, welche die ärztliche Kunst häufig zu bieten imstande ist, eine Konseqenz, die gewiß nicht im Sinne des Gesetzes gelegen sein kann." So sagt der Berwaltungsgerichtshof! Fast wortwört« lich dasselbe, was wir immer und jederzeit gesagt und zur Rechtsprechung bei der Schiedskommission verlangt haben. Wir nehmen an, daß I. E. K. und Schiedskom- Mission auch diese Entscheidung des Berwaltungsgerichts- Hofes als rechtsverbindlich betrachten. Wird dies der Fall sein, dann werden Entscheidungen, so wie sie bisher ge- troffen wurden, nicht mehr vorkommen, und wir werden dann nicht mehr genötigt fein, Kritik zu üben. W. sorgung eines Invaliden stehende Kind unter 18 Jahren wird ein Zuschuß im Ausmaße von ein Zehntel der Invali- denrente geleistet. Die Zahl dieser Kinderzuschüsse betrug am 3V. Juni 1927 56.036. Die Zahl der Anmeldungen auf Hinterbliebenenrente stellt sich auf 242.976, jene der zuer- kannten Hinterbliebenenrenten auf 188.992. Am 30. Juni 1927 standen im Rentenbezuge: 31.705 Witwen, 71.467 Waisen, 23.265 sonstige Hinterbliebene (Eltern, elternlose Geschwister bis zum 13. Lebensjahre, Adaptiv-, Pflege- und Stiefeltern). Die Höhe der Witwenrente richtet sich nach dem Alter, nach dem Grade der Erwerbsfähigkeit und der Zahl der in der Versorgung der Witwe stehenden Kinder. Es werden drei Stufen unterschieden: 15.418 Witwen bezogen die Rente der niedrigsten Stufe, d. i. in der 1. Ortsklasse 15 8, 15.112 der mittleren Stufe, d. i. 42 S und 1175 der höchsten Stufe, d. i. 66 S monatlich. Von den 71.467 Waisen sind 65.067 einfach, 6400 doppelt verwaist. Die Waisenrente in der 1. Ortsklasse beträgt für einfache Waisen 15 3 und fiir doppelt Verwaiste 30 3 monatlich. Eine Rente von 15 S monatlich erhalten auch die sonstigen Hinterbliebenen, wie Eltern, elternlose Geschwister, Adaptiv- und Stiefeltern. Leibliche Eltern und uneheliche Mütter erhalten jedoch die Rente in, doppelten Ausmaße, d. i. 30 S monatlich, wenn sie im Kriege ihr einziges oder von mehreren Kindern min- bestens zwei verloren haben. Die Zahl dieser Rentenempfün- ger betrug 2313. Von dem Rechte der Rentenabfertigung haben bis 30. Juni 1927 4490 Invalide und 3099 Witwen Gebrauch gemacht. In beruflicher Ausbildung standen am 30. Juni 1927 169 Kriegsbeschädigte. Hievon entfallen auf Hochschul- ausbilduug 13, das konz. Lehramt 12, das gewerbl. Lehramt 54, die Meisterlehre 48, sonstige Ausbildung 42. Sie KriegzOfersürsorge. Seit dem 1. Juni 1919, dem Wirksamkeitsbeginn des Invaliden-Entschädigungs-Gesetzes, bis zum 30. Juni 1927 wurden 220.998 Anmeldungen auf Invalidenrentenansprüche erstattet. Von den angemeldeten Ansprüchen wurden 159.730 anerkannt. Infolge Minderung der Erwerbsfähigkeit um über 35 v. H. standen am 30. Juni 1927 52.665 Invalide tzml Rentenbezuge. Bon diesen Rentenempfängern weifen auf: 18.861 eine Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit um 33 bis 47, Proz. 13.448 tr ti ff„ ff 45 55 rr 8.32$. „ ,, ,,,, 55 „ 65 6.130 „ » » » ,, 6® ,, Jl ff 4,737 „ « » „ von über 75 Proz. Nach der IX. Novelle zum Jnvaliden-Entschädigungs- Gesetz' beträgt die monatliche Invalidenrente unter Zu- grundelegung der 1. Ortsklasse: bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 35 bis 45 Proz. 8 7-20 » 45 „ 55 „ S 18-- „ 55 „ 65 ., S 30'- „ „ „ „ 65 „ 75 „ S 73'- „ über 75 „ 8126-- 836 Kriegsbeschädigte, die ständig der Hilfe einer fremden Person bedürfen, beziehen außer der Vollrente von 126 3 einen Hilfslosenzuschuß von 132 3 und 277 Kriegsblinde erhalten zu der Vollrente von 126 3 noch einen Blindenzu- schuß von 198 3. 63.037 Kriegsbeschädigte wurden auf Grund der Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit von nicht über 35 v. H. von Amts wegen abgefertigt. Für jedes in der Ber- ^erVammluiigdaeri^te. Die Jahreshauptversammlung der Ortsgruppe Alt- heim fand am 7. August l. I. statt und war trotz der Erntearbeiten gut besucht. Nach Erledigung der Be- richte des Obmannes Hütter und des Kassiers Reichinger, welch letzterem für feine langjährige Tätigkeit eine Ehren- gäbe überreicht wurde, hielt Kamerad Sternat ein aus- führliches Referat, welches alles umfaßte, was für die Mitgliedschaft von Bedeutung war. Die Mitglieder waren hocherfreut, den Bezirksvertrauensmann begrüßen und hören zu können. Die Neuwahl hatte folgendes Re- fultat: Obmann Hütter; Kassier Weilhartner; Schrift¬ führer Reichinger; Witwenvertreterin Eichlberger und die übrigen Ersatzleute. Die Ortsgruppe Unterweißenbach hielt am 4. Septem- ber 1927 in Hittlers Gasthof die Generalversammlung ab, in welcher Kamerad H i n t e r r e i t e r wieder einstimmig zum Obmann gewählt wurde. Der Referent Kamerad Baumberger aus Linz besprach ausführlich die IX. Novelle zum Invaliden-Entfchädigungs-Gefetz und betonte, daß es noch schwere Kämpfe erfordern wird und es der Ge¬ schlossenheit sämtlicher Kriegsopfer bedarf, um in einer X. Novelle wieder einen Schritt näher zu unserem Ziele zu gelangen. Lebhafter Beifall lohnte ihn für seine Aus- führungen. Die Ortsgruppe Gaspoltshofen hielt am 21. August 1927 eine sehr gut besuchte Versammlung ab, zu der Ka- merad Hufnagl aus Linz als Referent erschien. Räch der Begrüßung durch Obmann Kameraden Mühlleitner erstattete Kamerad Rößlhuber den Tätigkeitsbericht, dem eine umfangreiche Tätigkeit zu entnehmen war. Kamerad Schamberger erstattete den Kassebericht, nach dem ein Kassestand von 97.58 S verbleibt. Die beiden Berichte wurden mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, wor- auf zum Verbandstag Stellung genommen, die Delegier- ten gewählt sowie sechs Anträge zum Beschluß erhoben wurden. Kamerad Hufnagl erstattete einen ausführlichen