Nr. 7 Rachrichte« Seite 5 Sie Frage der MsgsbMKSigten BuRdes-Angeftellten. «Schluß.) Wir haben weiters eine Kategorie von kriegsbeschä¬ digten Bundesangestellten, auf die wir unser besonderes Augenmerk richten müssen, die ganz besondere Stieskin- der sind. Sie werden sich erinnern können, daß im Jahre 1921 nach dem 90er-Gesetz, das 425er-Gesetz beschlossen wurde, und zwar in der letzten Sitzung des National- rtaes, worin es plötzlich eingebracht wurde, und sollte im Geiste des 90er-Gesetzes dieses ergänzen. Jeder kriegs- beschädigte Bundesangestellte, welcher in gehobener Ver- Wendung stand, sei dementsprechend zu überführen. Mit der Durchführung wurde der Heeresminister mit dem Finanzminister betraut. Mit diesem Gesetz wurde er¬ reicht, daß alle jene Offiziere, die nach dem Militärabbau- gesetz abgebaut wurden, auf Grund dieses Gesetzes zu ständigen Vertragsangestellten gemacht und später wieder reaktiviert, wurden, während die Mannschaftspersonen unter die Räder gekommen sind. Man hatte damals den Plan, die Wehrmänner zu ständigen Vertragsangestellten mit dem Hauptmomente zu machen, daß sie keinen An- spruch auf Pension haben. Man hat auch erklärt, daß es nicht angeht, die Wehrmänner in das allqemeine Be- amtenfchema einzuführen. Das war falsch, weil die Wehr- männer im Zeitpunkte ihrer Ueberführung nach dem 90er-, bezw. 425er-Gefetz nicht nur bei der Wehrmacht, sondern auch anderswo auf Dienstposten verwendet wor- den sind, wo eine rangklassenmäßige Eingruppierung möglich gewesen wäre. Wir haben eine Reihe von Unter- beamten, die aus dem Wehrmännerstand hervorgegangen sind, die man besonders niederträchtig in der Provinz behandelt hatte, da man die Erfahrung gemacht hat, daß sie durchwegs zu untergeordneten Diensten verwendet worden sind und, obwohl sie auf Grund ihrer Kriegs- beschädigung Berücksichtigung hätten finden sollen, zu allen Arbeiten heranzog. Die Folge davon war. daß sie nach kurzer Zeit krank wurden und als krank aus dem Dienste entfernt worden sind. Als Bundesangestellte wa¬ ren sie Mitglieder der Bundeskrankenkasse und diese hat das Merkmal, daß sie keine Arbeitslosenversicherung aus- zahlt. So stehen diese kriegsbeschädigten Bundesangestell- ten, wenn sie aus dem Bundesdienst ausscheiden, ohne jede materielle Hilfe da. Das sind also die begünstigten kriegsbeschädigten Wehrmänner. Wir haben den Beschluß x^faßt und eine Denkschrift ausgearbeitet, daß solche Dienstverhältnisse einer besonderen Behandlung unter- zogen werden und die Regierung aufgefordert, diese stän¬ digen Vertragsangestellten zu pragmatisieren. Die Pragmatisierung soll heuer fortgesetzt werden und die Regierung hat sich eine Methode zurechtgelegt, daß alle Bundesangestellten, die nicht mindestens Kanzlei- dienst versehen, von der Pragmatisierung sozusagen aus- geschlossen sind. Die Regierung ist zur Erkenntnis ge- kommen, daß die Angehörigen der Berwendungsgruppen 1 bis 3 jederzeit auswechselbar sind und trägt sich mit dem Gedanken, daß man sie 14tägig fortschicken kann. Der Kampf selbst aber geht noch weiter! Seit dem Jahre 1922 hat sich die Situation ganz entschieden gegen die Kollegen im allgemeinen und die Kriegsbeschädigten im besonderen verschlimmert. Wir müssen offen zugeben, daß die kriegsbeschädigten Bundesangestellten nicht allzu viel beigetragen haben, um einen entscheidenden Wider- stand zu zeigen. Es ist zu bedauern, daß in der Zeit der schwersten Abwartestellung, wo Hunderte auf Erledigung warten und bis heute nicht wissen, wie sie daran sind, eine Menge kriegsbefchädigte Bundesangestellte gibt, die sich mit dieser Frage nicht beschäftigen. Wir haben Mel¬ ters einen Fehler begangen, daß wir uns innerhalb der gewerkschaftlichen Organisation nicht mit der nötigen Kraft durchzusetzen verstanden haben. Wir haben im Fünsundzwanziger-Ausschuß bei allen Verhandlungen erleben müssen, daß seitens der größten Gewerkschaften nicht das notwendige Verständnis für uns vorhanden war. und das kann nur deshalb sein, weil die Kriegsbe¬ schädigten selbst innerhalb ihrer Organisationen nicht in der Lage sind, sich durchzusetzen. Weiters wissen Sie, daß seit langem die Vordienstzeit nicht gerechnet wurde. Die Bordienstzeitverordnung vom Jahre 1924 hat keine weitere Lösung gefunden. In der Bordienstzeitverordnung finden Mr Dinge, die uns kriegsbeschädigte Bundesangestellte berühren. Sie trägt das Merkmal, daß eigentlich gar keine Dienstzeit einge- rechnet werden muß, sondern es nur eine Ermessenssache ist. Alle diejenigen, die seinerzeit bei der Volkswehr ge- dient haben, verlieren sie, weil sie damals abgefertigt wurden. Die Abfertigung war zwangsweise. Das sollte dazu beitragen, daß sie nicht mehr Dienstjahre in An- rechnung bringen konnten. Ueberdies sollten jedem Ver¬ tragsangestellten neben den Ausbildungsjahren zwei weitere Jahre abgezogen werden. Nun geht seit Jahren der Kampf auch auf diesem Gebiete und ist eine Rückwärtsbewegung zu verzeichnen. Die Regierung hat im Anstellungserforderungsgesetz aus¬ gesprochen, daß Beamte, die sich im Bundesdienst besin- den und bereits in die 7. Verwendungsgruppe einge- drungen sind, von jedem Nachweis ausaenommen sein sollen. Da hat sich im Fünsundzwanziger-Ausschuß Merk- würdiges zugetragen. Während sonst mit gemeinsamer Kraft vorgegangen wurde, haben sich eine ganze Reihe von Organisationen gefunden, die sich auf den Stand- punkt stellten, daß das Anstellungsgesetz viel zu milde sei. Es wurde ein Antrag seitens des Reichsverbandes ge- stellt, daß strenge Vorschriften, Prüfungen und Nach- weise für alle jene in Betracht kommen sollen, die über- Haupt in die Gruppe 7 eingeteilt werden. Dies sollte nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die Vergangenheit gelten. Die Regierung hat sich aber das auch nicht durch- zuführen getraut, gerade so wie sie die Verbesserungs- anträge, die die freien Gewerkschaften eingebracht haben, nicht angenommen hat. Es ist in allen diesen Dingen ein gewisses System zu erblicken und es sollen alle Ren- eingetretenen seit dem Jahre 1919 wieder in jene Grup- pen zurückgedrängt werden, wie sie nach dem alten Rang- klassensnstem gebühren. Ich bin überzeugt, daß für uns der Aufstieg nach oben folgen muß, wir wollen in keiner Form irgendwelche Be- einflussung in politischer Richtung, wir wollen vorwärts und aufwärts und uns frei entwickeln. Wir können die- ses System nur dadurch verhindern und bekämpfen, wenn wir uns fest zusammenschließen, Und in diesem Sinne bitte ich den Unterausschuß, daß er arbeite, damit es nicht möglich ist, daß über die Invaliden hinweg zur Tagesordnung gegangen wird. Jas DwtlM W tmMt Liebe«' verhiittn',. Der nicht alltägliche Fall, daß durch Polizei-Erhebun- gen festgestellt wurde, ob zwischen einer Witwe und ihrem Zimmerherrn ein Liebesverhältnis stattfinde — auch zu solchen Erhebungen muß die Polizei also Znt haben — beschäftigte in einer Verhandlung den Verwal- tunasgerichtshof. Der Kriegerswitwe Albine Reinelt wurde von der Invaliden-Entschädigungs-Komnn^" in Graz eine Abfertigung nur im dreifaä«n Betrau ^rsr Iahresrente zuerkannt, weil sie ohnehin einen Lebens- geführten in der Person des Elektrotechnikers Franz Zimmerl habe. Sie erhob dagegen den Einspruch an die Schiedskommission, weil ihr die volle Absertigung ge- bühre. Denn es sei unrichtig, daß Zimmerl ihr Lebens-