Nachrichten Seite 7 Die Jnvaliden-Entschädigungs-Kommission hat bei Vorlage verspäteter Anmeldungen zunächst darüber zu entscheiden, ob nach § 30, Absatz 3, der Lauf der Fristen als gehemmt anzusehen ist. Entscheidet die Invaliden- Entschädigungs-Ltommission, daß die Fristversäumnis gerechtfertigt ist, dann hat sie sogleich das Invaliden- amt (Anmeldestelle) anzuweisen, dem Anspruchs- werber eine Bestätigung nach Vordruck Muster G aus¬ zufolgen. Aus Ersparnngsrücksichten werden Er- Hebungen, die für die meritorische Entscheidung über den Anspruch erforderlich sind, wie ärztliche Begui- achtung usw., erst nach Fällung der Entscheidung, daß der Laus der Fristeft als gehemmt anzusehen ist, vor- zunehmen sein." Jeder Anspruchsberechtigte kann sich daher, wenn hindernde Gründe nachgewiesen werden^ können, auch heute noch nach dem Jnvaliden-Entschädigungsgesetz anmelden. Wiederbestedlung. Gemäß § 4 des Wiederbesiedlungs¬ gesetzes in der Fassung der Kundmachung oom 25. November 1921, B.-G.-Blatt Nr. 688, wird allgemein nerlautbart, daß das Verzeichnis über nachstehend in der Gemeinde Steiner- kirchen, Gerichtsbez. Lambach, pol. Bezirk Wels, zur Wieder- bestedlung gelangenden Grundstücke bei der Agrar-Bezirks- behörde Gmunden und der Agrar-Landesbehörde Linz in der Zeit vom 15. April 1924 bis 1. Juni 1924 zur all- gemeinen Einsicht aufliegt. Zur Wiederbestedlung gelangt: Das Hoispergerhüusl Nr. 1 in Eden, Gb.-E.-Z. 42, Kata- stralgemeinde Almegg, im Gesamtausmatze von rund 5.24.35 Hektar, hievön Acker 0.44.06, Wiese 1.34.51, Wald 3.44.34, Bauarea 0.01.44 ha. Als Bewerber kommt jede Person deut- scher Volkszugehörigkeit in Betracht, die ihren dauernden Aufenthalt im Staate Oesterreich hat oder nimmt, wobei österreichischen Staatsbürgern der Vorzug gebührt. Der Bewerber muß im Vollgenusse der bürgerlichen Rechte stehen, nach seinen persönlichen, Familien- und sonstigen Verhältnissen, iusbesou.ders nach seiner fachlichen Eignung erwarten lassen, daß er die zu enteignenden Grundstücke selbst oder mit seinen Familienangehörigen mit Erfolg be- wirtschaften, sowie seinen Verbindlichkeiten pünktlich nach- kommen werde und darf nicht schon ein Bauerngut besitzen. Außerdem können Agrargemeinschaften und Genossenschaften für landwirtschaftliche Zwecke, gemeinnützige Siedlungsge- nossenschaften, Gemeinden, Bezirke sowie das Land oder der Staat für Zwecke der Förderung der Landeskultur, Wohl- fahrts- und Heimatspflege in Bewerbung treten. Bewerber um die in das Verzeichnis eingetragenen Grundstücke haben ihre gemäß § 18 der Durchführungsveror-dnung vom 25. No¬ vember 1921, B.-G.-Vlatt Nr. 689, belegten Gesuche bei der Agrar-Bezirksbehörde Gmunden einzubringen. Vor dem 15. August 1924 darf gemäß § 23, Absatz 2 der D.V., eine Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens zu Gun- sten eines Bewerbers nicht gefällt werden. cmt&ftmim. »WM W KrieMWWk«. UlegerWteiMdem, Adressenänderungen. Bekanntgabe an die zuständige Bezirks- hauptmannschaft, an die Rechnungsabteilung der I. E. K., dieser unter Anführung der Buchauszugnummer. Jene Mitglieder, die Abonnenten sind, wollen neue Adresse auch dem Landesverband mitteilen. Auskünfte, a) Landesverband, Kanzlei, Linz, Promenade 11 (rückwärts im Hofe). Parteienverkehr: Täglich von 8—2 Uhr. Jnvalidenentschädigungs-Kommission, Linz, Adlergasse 1, u. zw. in Rentenangelegenheiten (z. B. Ausfolgung von Rentenbescheiden und dergleichen). Stammzahl anführen oder Rentenbescheid mit- bringen. — In Angelegenheiten betreffend Rentenauszahlungen: Rechnungsabteilung der I.-E.-K., Linz, alte Landwehrkaserne. Buchauszugnummer anführen beziehungsweise letzten Zahlungs- abschnitt mitbringen. Aerztliche Zeugnisse. Invalidenamtsarzt oder zuständiger Be* zirksarzt. Fannlienzu5vachs. Anmeldung bei der Bezirkshauptmannschaft (Jnvalidenfürsorge) unter Beibringung des Taufextraktes. Heilstätten. Anmeldung auf Heilstättenbehandlung beim Ge¬ meindeamt. (Vordruck E ausfüllen lassen.) Einberufung abwarten. Heilbehandlung. Anmeldung beim Gemeindearzt. (Vordruck E ausfüllen lassen.) Im Falle ärztlich beglaubigter voller Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit gebührt bei häuslicher Pflege Kranken- gelb, welches für nicht krankenversicherte Kriegsbeschädigte durch die Jnvalidenfürsorgestelle der Bezirkshauptmannschaft achttägig im vorhinein auszuzahlen ist. Bei Spitalbehandlung gebührt den Familienangehörigen die Hälfte der Vollrente. Krankenversicherte Kriegsbeschädigte haben den Anspruch auf Krankengeld beim Gemeindearzt und bei ihrer Krankenkasse anzumelden, wenn die Krankheit als Kriegsfolge an- erkannt ist. Orthopädische Behelfe (Prothesen, Schuhe usw.): Wenn bereits mit Bescheid zuerkannt, um Neubeteilung, beziehungsweise Reparaturen bei Bezirkshauptmannschaft (Invalidenfürsorge) an- suchen. Heilausschuß. Vertreter der organisierten Kriegsbeschädigten: Franz Hufnagl, Linz, Promenade 11. Hinterbliebenenrentenausschuß. Vertreterin der organisierten Kriegerhinterbliebenen: Julie Karigl, Linz, Promenade 11. Jnvalidenrentenausschuß. Vertreter der organisierten Kriegs- invaliden: Anton Weidinger, Linz, Promenade 11. Jnvalidenentschädigungs-Kommission (I.-E.-K.). Linz, Adlergasse 1. Parteienverkehr: Donnerstag und Sams- tag von 9—1.2 Uhr. Prothesenwerkstätte. Linz, Alte Landwehrkaserne. — Reisekosten zur Prothesenwerkstätte werden nur dann vom Staate vergütet, wenn die Einberufung des Kriegsbeschädigten von der Prothesen- werkstätte erfolgt. Sterbegeld. Anmeldung unter Beibringung des Totenscheines und Trauscheines bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Invalidenfürsorge). Wenn andere Verwandte als die Güttin das Sterbegeld beanspruchen, ist außerdem eine Bestätigung beizu¬ bringen, daß sie vom Verstorbenen wesentlich unterstützt wurden. Todesfälleanmeldungen. Bei Bezirkshauptmannschaft (Inva- lidenfürsorge) unter Beibringung des Totenscheines. Unterstützungsansuchen. Bei der zuständigen Bezirkshauptmann- schaft (Jnvalidenfürforge) einbringen. Trafikbewerbungen. Einzureichen beim zuständigen Finanz- inspektorate. Formulare erhältlich bei allen Steueraufsichtsbehör- den (früher Finanzwachabteilungen). Verschlimmerungsanmeldungen. Aerztliches Zeugnis ausstellen lassen, daß sich der Zustand verschlimmert hat und an Bezirks- hauptmannschaft (Invalidenfürsorge) mit dem Ersuchen um neuer- liche Begutachtung einsenden. Gtervetafel. Betrauern ftaö $in?c&efiden der Kasneraven und KssnernSßnnen: Rerad Franz, Eisner Ludwig, Berschl Franz, Greß Marie, Mauhat Martin-Franz, Pur- ftinger Franz, Wiirtl Lorenz, Hammerer Katharina, Mahringer Johann, Ammerer Karl, Lindermayer Max, Schneider Hugo. GNGeW WMÄDNSZZWMU. — Cyre SHren» cn«geSenSe»i. R. I. P. Inserate. Konzept- nnS Kanzleipaviere mit Ortsgruppenaufdruck, zum Preise von 150 K pro Stück beim Landesverband erhältlich. Bestellungen an den Landesverband richten. M'KGWWWWBMO« zum Preise von 500 K pro Stück (50 Blätter) für Geschäftsleute und Kellner usw. verwendbar, sind beim Landesverband erhältlich. Bersnsnn«I«WT-KMSnTnte. Beim Landesverband sind Plakate, verwendbar für Jahres- und Monatsversammlungen, zum Preise von 200 K pro Stück zu haben. GtWofer KrieK«wesÄK«vigter! Sucht kleines Galizianerpferd zu kaufen. Zuschriften an Landes- verband der Kriegsbeschädigten, Linz, Promenade 11.