Nachrichten Arbeitslosensürsorge. Mit Bundesgesetz vom 27. März 1924 wurde das Arbeitslosen-Versicherungsgesetz novelliert. Daraus ist zu entnehmen, daß die außerordentlichen Matznahmen für Arbeitslose bis 30. Juni 1924 verlängert werden, darnach beträgt die Arbeitslosenunterstützung für die zum Krankenversicherungsgesetz angefügten Lohn- klaffen: Rekurse. Die Jnvaliden-Entschädigungs-Kommission Linz ifl nicht in der Lage, Rekurse sofort nach Einlangen eine? Erledigung zuzuführen und ist es deshalb ganz zwecks los, vor Ablauf eines Zeitraumes von mindestens sechs Monaten Reknrsnrgenzen zu machen. Rentenbezieher, Achtung! Es gibt eine Menge von befristet bemessenen Rentenempfängern und dieJuvaliden-Entfchädignngs- Kommission ist nicht verpflichtet, wann die Frist abge- laufen ist, die Rente weiter anzuweisen. Alle befristet bemessenen Rentenbezieher wollen da- her zeitgerecht um weitere Anerkennung der Rente bei der Jnvaliden-Entschädigungs-Kommission ansuchen. Für diesen Zweck genügt eine Postkarte, die, wie untenstehendes Beispiel zeigt, ausgefüllt an die In- validen-Entschädignngs-Kommission zn jenden ist. Beispiel: Zl. der I. E. K Vem.-Zl. Dem gefertigten Kriegsbeschädigten wurde mit Bescheid Zl vom ^ . eine Rente nach dem Jnvaliden-Entfchädignngs-Gesetz befristet zuer¬ kannt. Der Termin endet mit und bitte ich um weitere Zuerkennung der Rente. Name und Adresse: Höherer Satz :ür Arbeitslose mit 3 und mehr Kinder mit 2 Kinder ohne Kinder Niederer Satz Lohnklasse In der 18. Lohnllaffe 15.000 20.000 21.000 L2.0L0 23.000 In der 19. Lohnklasse 16.000 21000 22.000 23.000 24.000 Der höhere Satz der Arbeitslosenunterstützung ge¬ bührt Arbeitslosen, die für die Erhaltung einer Fa- milie zu sorgen haben und ledigen Arbeitslosen, die nicht im Familienverbande leben,' allen übrigen Ar- beitslosen gebührt der niedere Satz. Bei Bemessung der Arbeitslosenunterstützung sind jene Kinder zu berücksichtigen, zu deren Unterhalt der Arbeitslose gesetzlich verpflichtet ist. Die Arbeitslosenunterstützung darf nicht mehr als 8V Prozent des Arbeitsverdienstes betragen, den der Arbeitslose in seiner letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung bezogen hat. Sind Arbeitslose bereits im Bezüge der Unter- stütznng, ist jener Verdienst maßgebend, nach welchem sie für die Arbeitslosenunterstützung in eine Lohn- klaffe eingereiht sind. Viele Invalide sind der Meinung, keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung zu haben, da sie im Ge- nnsse der Invalidenrente stehen. Die Sache ist jedoch nicht so. Jeder Invalide kann die Unterstützung be- ziehen. Nur wenn die Invalidenrente höher ist als die Hälfte der Arbeitslosenunterstützung, wird sie um die Hälfte gekürzt. Die Arbeitsfürsorge für Beschädigte betitelt sich das vom Internationalen Arbeitsamt her- ansgebene gesammelte Materials, betreffend die Wiedereinstellung Kriegsbeschädigter. 299 Seiten stark, behandelt dieses Werk eingehend die so schwierige Frage der Arbeitsfürsorge für Kriegsbeschädigte. Die am 31. Juli 1923 einberufene Sachverständigenzusam¬ menkunft in Genf, an welcher Vertreter aller ehemals kriegführenden Staaten teilnahmen, befaßte sich mit diesem schwierigen Problem und brachte Vorschläge, die eine bessere Fürsorge ermöglichen würden. Die Gesetze der verschiedenen Staaten werden eingehend besprochen, sowohl die freiwillige als auch die Zwangs- einstellnng. Die Verschiedenartigkeit der Durchfuhr ruug, die im Buche enthaltenen Statistiken erwecken das größte Interesse. Erwähnt und besprochen werden die Gesetze in Frankreich, England, Italien, Deutsche land, Oesterreich und Polen. Das Werk erschien in größerer Auflage und hat der Landesverband zehn Stück zum abgeben. Das Stück kostet ab Laudesver- band einschließlich Zusendung 45.999 K. Für Funk¬ tionäre besonders interessant und wichtig. Bestellun- gen an den Landesverband der Kriegsbeschädigten, Linz, Promenade 11. Wir verweisen auf den in der heutigen Nummer zum Druck gebrachten Auszug aus dem Buche unter dem Titel: „Die Frage der Arbeitsbeschaffung für Be- schädigte im allgemeinen." Urgenzen. Wenn wir uns heute oftmals zu Beschwerden ver- anlaßt fühlen, daß die Jnvaliden-Entfchädignngs- Kommission die Rekurse schleppend behandelt, so müssen wir uns einmal die Ursache dieses schleppenden langes suchen. Wie allgemein bekannt ist, hat sich Oesterreich mit den Genfer Abschlüssen dem ausländischen Kapital, dem ausländischen Diktat unterworfen. Das entmündete Oesterreich erhielt vom Völkerbund als Vormund einen Schüppel Berater bestellt, die das ausländische Bankkapital sorgsam zu bewachen haben. Aengstlth wird von diesen Wächtern des Geldsackes jede Ausgabe geprüft, ob sie nicht vielleicht unterbinden oder ver- mindert werden könnte. Soziale Rücksichten gibt es nicht, der Fiskal hat sich dem Diktat von außen zu beugen, wenn er auch vielleicht soziales Empfinden tu der Brust trüge. Als Daraufgabe erhielten wir vom Ausland Geld, das wir allerdings in doppelter Höhe zurückzahlen müssen. In zwei Jahren muß Oesterreich das Budget in das Gleichgewicht bringen. Das heißt, es darf nicht mehr ausgegeben werden als eingenonn-ien wird. Die Folge ist, daß getrachtet wird, die Einnahmen zu er- höhen, also die Steuerschraube um eine Quinte anzu- ziehen, die Ausgaben durch Lohndruck und Beamten- avoau, Abbau der sozialen Einrichtungen, durch Ab¬ stoßen staatlicher Güter herabzusetzen. Da wird nicht gefragt, ob die Steuern erträglich sind oder nicht, oder ob der auf die Straße Gesetzte eine Familie zu er- halten hat oder nicht. In jedem Verwaltungszweige muß gespart und ab- gebaut werden. Das Bedauerliche ist nnr, daß gerade die arbeitenden Beamten abgebaut werden, während alle jene Herren, die nur zu überwachen haben, daß andere arbeiten, selbst aber nichts tun, sicher sitzen.