Z wei Ansichten stehen sich schroff gegenüber in der Eigentumsfrage, und zwar nicht erst dort, wo es sich um die konkrete Ausgestaltung des Eigentums handelt, sondern schon bezüglich der theoretischen Fassung des Eigentumsbegriffes. Die einen sehen im Begriff des Privat eigentums etwas Heiliges, Unantastbares, Absolutes, ein Letztes, eine in sich selbst gründende Größe, die die Grundlage der sozialen Ordnung und des sozialen Friedens ist. Darnach ist Privateigentumsrecht absolut unantastbar und unverletzlich, wo immer es sich in der konkreten Welt gestaltung zeigt. Kein Recht steht über ihm, das es be grenzen könnte, keine Macht, die es zur Rechenschaft ziehen dürfte. Auf der anderen Seite stehen scharfe Kritiker der Privateigentumsordnung, die ihr jede Berechtigung ab sprechen, weil gerade sie mit dem ihr zugrunde liegenden Eigentumsbegriff schuld sei an dem sozialen Elend, an der Verarmung und Proletarisierung breitester Volks schichten. Denn dieser Eigentumsbegriff bevorrechte eine kleine Zahl Auserwählter, durch Zufall Begünstigter, vor der großen Zahl der bei Verteilung des Privateigentums zu spät Gekommenen. Daher müsse dieser Begriff und seine Auswirkung im praktischen und wirtschaftlichen Leben fallen. Die erstgenannten Freunde der Priväteigen- tumsordnung berufen sich zur Rechtfertigung der Heilig keit des Eigentums mit Emphase auf das Christentum, das für sie in der Privateigentumsrechtsordnung kul miniert und deshalb als notwendig und nützlich anerkannt wird. Die Feinde des Privateigentums wenden sich mit aller Wucht gegen dieses Christentum und gegen die es vertretende Kirche, weil Christentum und Kirche die Reichen, die Besitzenden, begünstige und das stärkste Bollwerk einer einseitigen Wirtschafts- und Sozialordnung sei. So ist es gekommen, daß weit in christliche Kreise herein der christliche Privateigentumsbegriff unter dem Druck der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse frag würdig geworden ist, wenigstens in der Fassung und Form, wie er gewöhnlich vorgetragen wurde und wird. Deshalb ist es für den christlichen Sozialpolitiker von weittragendster Bedeutung, 1. den vollen Christ