75 Groß- und Zwischenhandel mußte die Handelserlaubnks nachsuchen,- alle in ihm tätigen Personen, Firmen und Gesellschaften, Agenten und Kommissionäre wurden bei dieser Generalmusterung sowohl nach ihren persönlichen Eigenschaften wie nach ihrer wirtschaftlichen Daseinsberechtigung einer eingehenden Prüfung unterzogen. Hierbei haben die Preisprüfungsstellen, wie schon angedeutet, ein Feld für schwere, aber auch erfolgreiche Betätigung gefunden. Überall haben sie auf die vielfachen Anregungen der Rcichsprüfunasstelle für Lebensmittelpreise hin das von ihnen über unerwünschte Lebens- und Futtermkttelhändler gesammelte reichhaltige Material (Gerkchtsakten, Untersuchungen der Preisprüfungsstellen, Rundschreiben und Zeitungsanzeigen, sowie Beschwerden aller Art, welche den Verdacht der Preistreiberei begründen) zur Kenntnis der Handelszulassungs stellen gebracht. So ist es gelungen, zahlreiche wirtschaftlich schäd liche Kriegszwischenhändler aus dem Handel mit Lebens- und Futtermitteln zu entfernen, verdächtige Personen auszuscheiden und die Zahl der überflüssigen Hände zu verringern. Der weite Spiel raum für das billige Ermessen der Handelszulassungsstelle ermöglicht so die Ausschließung der gemeinschädlichen Kriegshandelsvermkttler, welche sich ohne Kapital, ohne Sach- und Fachkunde auf diesen Handelgeworfen und wirtschaftlich wertvolle Arbeit in khmüberhaupt nicht geleistet haben. Biele alte Bekannte der Polizei und der Staatsanwaltschaft, Wechsel-, Grundstücks- und Hypotheken- vermittler, Ehe- und Finanzierungsmakler, welche sich infolge der veränderten Wirtschafts- und Lebensverhältnisse ihrem alten Berufe nicht mehr widmen konnten, sich aber Dank ihrer hervor ragenden Anpassungsfähigkeit nun sofort dem Handel mit Lebcns- und Futtermitteln zugewandt hatten, konnten ohne langes Verfahren aus diesem Handel entfernt werden. Vielfach haben solche erst während des Krieges in den Handel eingetretene Personen den ihnen drohenden Ausschluß dadurch zu vermeiden gesucht, daß sie alte, vor dem 1. August 1914 begründete Firmen des Lebens- und Futtermittel handelszu kaufen suchten und zu diesem Zwecke sogarZektungsanzetgen veröffentlichten. Diese Schritte mußten vergebens sein, denn ent scheidend ist lediglich der Umstand, wann der Antragsteller persönlich mit dem Handel begonnen hat, nicht wann die Firma begründet ist. Von besonderer Wichtigkeit ist ferner der Umstand, daß die Zulassung zum Handel widerruflich ist. Diese Bestimmung muß um so bedeutsamer sein, als bei der Hauptprüfung infolge der großen Zahl der zu prüfenden Personen wohl mancher der verdienten Aus schließung entgangen ist. Jetzt braucht das langsame Verfahren der Strafgerichte nicht abgewartet, auch das Verwaltungsverfahren zur