72 Erhebungen über den Umfang der von Rohzuckerfabriken ab- geschlosfenen Verträge über Rübenlieferung zum Herbste 1917 ließen jedoch bald erkennen, daß die Preiserhöhung vom 2. Dezember 1916 den erhofften Erfolg nicht erreichen würde. Vielmehr war allgemein die Tendenz zu einer weiteren Verringerung der Zuckerrüben-Anbaufläche zu erkennen. Auf Grund ausführlicher Berechnungen von Sachver ständigen wurde schließlich ein Rübenpreisvon 2,50 di für den Zentner und ein. Rohzückerpreis von 22 di für 50 kg von 88 vom Hundert Ausbeute ohne Sack-frei Magdeburg als angemessen erachtet. Gleichzeitig war man bestrebt, das offenkundige Miß verhältnis, das zwischen den Preisen für Zuckerrüben und den Preisen für andere Rüben im Herbste 1916 bestanden hatte, zu beseitigen. Nachdem am-2. März 1917 die endgültige Regelung der Zuckerrüben- und Rohzucker-Preise für das Betriebsjahr 1917/18 mit den eben erwähnten Zahlen erfolgt war, wurden am 19. März 1917 für die anderen Rüben folgende Preise für 50 kg festgesetzt: Futterrüben aus der Ernte des Jahres 1917 .. . 1,50 di Wrucken (Kohlrüben, Bodenkohlrabi, Steckrüben) aus der Ernte des Jahres 1917 ....... 1,75 „ Futtermöhren aus der Ernte des Jahres 1917 . . 2,50 „ Inwieweit die Erhöhung der Zuckerrübenpreise und die Herab setzung der Preise für andere Rüben auf die Höhe der Rübenanbau- fläche Einfluß haben werden, läßt sich noch nicht mit Bestimmtheit sagen. Im allgemeinen gehen die Berichte von Sachverständigen dahin, daß der Anbau von 1916 im günstigsten Falle erreicht werden, vielleicht aber auch eine kleine Minderung erfahren würde. Die Entwicklung der Preise für Zuckerrüben, Rohzucker und Verbrauchs zucker im Kriege ist in den folgenden Tabellen veranschaulicht. A. Zuckerrüben-Preise im Kriege. Betriebs- jähr Erhöhung des Preises für 50 kg gegen dieimBetriebsjahre 1913/14 vertraglich gezahlten Preise Preis für 50 kg 1913/14 1914/15 1915/16 1916/17 1917/18 um 0,45 A höher als der 1913/14 gezahlte Preis um 1,45 A höher als der 1913/14 gezahlte Preis J etwa 0,90—1,05 A .. 1,25 „ ') ■ 1,50 .. a ) „ 2,50' „ 9 9 Eine Festsetzung von Zuckerrübenpreisen für das Betriebsjahr 1915/16 ist nicht erfolgt. Bei der Erhöhung des Rohzuckerpreises auf 12,— A war jedoch ein Rübenpreis von etwa 1,25 A für 50 kg zugrunde gelegt worden. 9 Als Mindestpreis.