8 Ödland ist Vorsicht geboten. Sicher liegt hier noch jetzt, auch nachdem mit Hilfe von Kriegsgefangenen ziemlich umfangreiche Neu kultivierungen stattgefunden haben, immer noch recht viel brauchbares Land ungenützt. Im Reichstag (an? 4. November 1916) verwies der Vorsitzende des Deutschen Landwirtschaftsrats, Graf v. Schwerin- Löwitz, auf die an Stickstoff überreichen Moorböden, die deshalb zur Zeit besonders wertvoll seien, weil für die Düngung unserer Ackerböden der Stickstoff fehle. Er empfahl deshalb eine umfang reiche Verwendung irgend verfügbarer Arbeitskräfte, namentlich unserer Kriegsgefangenen, zur Moorkultivierung. Demgegenüber sind aber wieder Stimmen laut geworden wie die eines Oldenburger -Landwirtes, der erklärt, das erste Ziel müsse sein, die vorhandene» Kulturflächen, Wiese, Weide, Acker zunächst zur höchsten Ertrag fähigkeit zu bringen, ehe man daran denken könne, die Fläche durch Neukultivierung von Od- und Moorland zu vergrößern. Es fei technisch leichter und zudem erheblich billiger zu erreichen, minder- ertragreiches Land zu verbessern, als den Dornröschenschlaf des Moor- und Heidelandes zu stören. Er spricht deshalb die Hoffnung aus, das Verbot der Generalkommandos, weitere Neukultivierungen durch Kriegsgefangene in Angriff zu nehmen, möge für die Dauer der Kriegszeit bestehen bleiben. (Bocker-Stollhamm, in den Mit teilungen der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft, 1916, S. 447.) Also zwei einander gänzlich entgegengesetzte Meinungen bedeutender Fachleute; wer würde es unter diesen Umständen leicht auf sich nehmen, das eine oder das andere Verfahren unbesehen und überall zu erzwingen? Es liegt wahrscheinlich so, daß an der einen Stelle, je nach den natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, der eine, an der anderen Stelle der andere Weg richtiger ist; auch die ver schiedene Neigung und Befähigung des betreffenden Landwirtes könnte für den Erfolg ausschlaggebend sein. Hier sehen wir in einer ver hältnismäßig einfachen Frage schon die Schwierigkeit, die jedem zwangsmäßigen Eingriff in den landwirtschaftlichen Betrieb ent gegensteht und immer entgegenstehen wird: daß es sich nicht sowohl um die Anwendung mechanischer Regeln als um freie Würdigung der mannigfaltigsten Bedingungen handelt, deren Erkenntnis und Benutzung trotz des hohen Standes unserer Landwirtschaftswissen schaft eine Kunst des einzelnen Mannes im einzelnen Falle ist. Ganz anders läge es natürlich, wenn wir Arbeitskräfte, Rohstoffe und Hilfsmittel unbegrenzt zur Verfügung Hütten; dann wäre der Anbauzwang unabweisbare Forderung. Da es aber so liegt, d a tz u> i r in i t karg bemessenen Mitteln u n t e r