au maßgebender Stelle ein Bild darüber macht, in welchem wünschenswerten Mengenverhältnis zu einander die hauptsächlichsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse stehen würden. Ist man sich dar über klar, daß produziert werden müssen a Doppelzentner Kartoffeln, b „ Roggen, c „ Weizen usw., so ist die ganze Anbaufläche, die für diese hauptsächlichsten Nahrungs mittel insgesamt zur Verfügung steht, entsprechend dem prozentualen Verhältnis der gewünschten Menge zu teilen. Der Anbau dieser Feldfrüchte in dem ermittelten notwendigen Verhältnis zu einander ist dann durch Umlegen auf die Bundesstaaten, Provinzen, Kom munalverbände usw. unter Berücksichtigung der durch die Anban statistik festgestellten Eigentümlichkeiten eines jeden Kommunal oerbandes sicherzustellen. In gleicher Weise ist auf dem Gebiete der Viehwirtschast zu verfahren. Auch hier ist den Bundesstaaten, Pro vinzen, Komnmnalverbänden usw. die Haltung entsprechender Mengen Vieh gesetzlich aufzuerlegen." („Eine dringende Forderung"; „Köl nische Zeitung" Nr. 475 vom 10. Mai 1916.) Es soll also jedem Kommunalverbande, endlich aber jedem Landwirt ein Z w angs - kontingent an herzustellenden Erzeugnissen des Landbaues und der Viehzucht auferlegt werden, wobei die bisherige Anbau- und Viehhaltungsstatistik als Maßstab zu dienen habe. Untersuchen wir zunächst, ehe wir dieser weitestgehenden Forde rung näher treten, die beiden einfacheren Formen des Produktions zwanges. Gegen einen „A r b e i t s z w a n g" unter den erforderlichen gesetzlichen Schutzmaßnahmen wird niemand etwas einzuwenden haben. Der vaterländische Hilfsdienst hat ihn tatsächlich auch zu gunsten der Landwirtschaft verordnet, wie schon vorher manche An ordnung militärischer Verwaltungsstellen. Aber es ist zu sagen, daß der landwirtschaftlichen Bevölkerung Deutschlands gegenüber ein solcher Zwang völlig gegenstandslos ist. Es kann keine Rede davon sein, daß irgendwie eine Arbeitskraft auf dem Lande während des Krieges ungenutzt bleibt. Kinder, Greise, Krüppel, vor allem aber die Frauen ver langen von sich das Äußerste, um in Abwesenheit des Mannes den Betrieb aufrechtzuerhalten. Pflichtgefühl, Standesehre, Arbeits gewohnheit und das Streben der Besitzerhaltung und Gewinn