l I. produktionszwang und Produktionsförderung. Die Abschneidung der gewohnten Zufuhren hat das deutsche Volk gezwungen, seine Ernährung so gut wie ganz auf die heimische Grundlage zu stellen. Der Verbrauch von Nahrungsmitteln ging jedoch im Frieden beträchtlich über den Umfang der Eigenerzeugung hinaus; zudem ist der Landwirtschaft im Kriege auch die Aufgabe erwachsen, stärker als bisher Rohstoffe für gewerbliche Weiter verarbeitung zu liefern. So entstand das bekannte Mißverhältnis zwischen Nahrungsmittel-Angebot und -Nachfrage, das seit den ersten Kriegswochen zu mannigfachen gesetzgeberischen und Verwaltungs Maßnahmen geführt hat. Diese Maßnahmen, als deren wichtigste Höchstpreise, staatliche Bewirtschaftung der Vorräte und Rationierung anzusehen sind, und die jetzt ihre einheitliche Richtung durch das Kriegsernährungsamt empfangen, haben etwas Gemeinsames: sie nehmen sämtlich die Erzeugung als eine gegebene Größe hin und suchen ihr den Verbrauch anzupassen. Selbstverständlich lies daneben auch eine Einwirkung auf die Produktion her. Die Landesregierungen und ihre Ver treter, in Preußen das Landwirtschastsministerium, die Selbst- verwaltungsverbände der Landwirte mit den Landwirtschaftskammern an der Spitze, die Landwirtschastslehrer und die landwirtschaftliche Presse, die landwirtschaftlichen Genossenschaften, alle übten pflicht gemäß in Fortsetzung ihrer Friedenstätigkeit den strengeren Anforde rungen der Kriegszeit gemäß ihren mächtigen Einfluß in der Richtung der Aufrechterhaltung, Anpassung und Hebung der landwirtschaft lichen Produktion aus. Auch die Kriegswirtschafts-Gesetzgebung wie das Kriegsernährungsamt haben die Produktionsfrage keineswegs außer Acht gelassen, wie noch zu zeigen sein wird, aber die Verbrauchs regelung war doch das Maßgebende. Die mannigfachen Ernährungsschwierigkeiten, wie sie sich seit dem zweiten Kriegsjahre immer deutlicher zeigten, legten den Ge danken nahe, die Produktion mit allen Mitteln z n