folgender Weise: Auf den neugebildeten Kühn-Platz im IV. Bezirk
wurden die Lagerkeller, durch eine Rampe zugänglich, sowohl
unter dem Platze als unter der ganzen Haus- und Hoffläche
angelegt. In den vier, den Platz an zwei Seiten umgrenzenden
Kleinwohnungshäusern wurden im Erdgeschoß Werkstätten
für kleine Handwerker und Verkaufslokale eingerichtet. Über
diesen bauen sich sechs weitere Geschoße von Kleinwohnungen
aus mit 124 Wohnungen. Auch hier wurde das Baurecht und
zwar in einer ziemlich schwierigen Rechtsform angewendet.
Die ganze Grundfläche wurde der „Gemeinnützigen Aktien¬
gesellschaft für Kleinwohnungsbau" in Baurecht gegeben und
die Gemeinde hat sich durch Servitute die Benützung der vor¬
erwähnten Lagerkeller und kleinen Werkstätten gesichert. Die
Bausührung erfolgte durch die Gemeinde Wien und die „Ge¬
meinnützige Aktiengesellschaft für Kleinwohnungsbau" einver¬
nehmlich in der Weise, daß die Gemeinde Wien die Kosten des
Unterbaues, nämlich Kellergeschoß und Werkstättengeschoß,
die „Gemeinnützige Aktiengesellschaft für Kleinwohnungsbau"
jene des Oberbaues trug. Der erwähnten Aktiengesellschaft
wurde für eine 90%tge Belehnung des Baues die Garantie
der Gemeinde bewilligt. Auch hier ist der Erfolg vollständig
zufriedenstellend, die Wohnungen sind billig und sehr gesucht,
Anstände mit den Mietern ergeben sich fast gar nicht.
Erbbaurecht — kapitalsparend.
An diesen drei Beispielen ist zu ersehen, wie vom kleinsten
bis zum größten Gebäude, vom niedersten Grundwerte bis
zum teuersten Stadtgrunde das Erbbaurecht zweckmäßig ange¬
wendet werden kann. Ein besonderes Gewicht möchte ich auf
die kapitalsparende Funktion dieser Rechtsform legen.
Es ist dieser Umstand meines Wissens in der Literatur noch
nicht genügend betont worden. Dadurch, daß der Baugrund
statt gegen eine Kapitalzahlung gegen eine Rente zur Beifügung
stehen wird, entfällt der Umsatz größerer Geldsummen. (Fm
Freihaus z. B. allein über % Millionen Kronen). Es wird
eine der wichtigsten Ausgaben nach dem Kriege sein, jeden
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