ist kaum möglich, ohne Rechtsverletzung auch nur das Betreten eitler Wohnung in Handhabung der Wohnungsaussicht zu erzwingen. Auch hier mutz ich die Forderung erneuern, datz vor allem die Regierung ihre Pflicht auf dem Gebiete des Wohnungswesens nachzukommen hat. Besondere Maßnahmen;ur Förderung des Klein- Wohnungsbaues nach dem Kriege. Wirksamer natürlich als alle Einschränkungs- und Äber- wachungsmatzregeln ist die Schaffung möglichst zahl¬ reicher neuer, gesunder Wohnungen. Ist dies zu er¬ reichen, so werden alle anderen Matznahmen, wenn nicht überflüssig, so doch wenigstens eher entbehrlich. Gemeinnützige Bautätigkeit. In dieser Beziehung wird der gemeinnützigen Bautätigkeit nach dem Kriege eine große Ausgabe gestellt sein. Neuer Organisationen auf diesem Gebiete wird es kaum bedürfen, denn die bestehenden haben sich im allgemeinen so bewährt, daß sie neuen Versuchen aus unsicherer Grundlage jedenfalls vorzuziehen sind. Die österreichische Wohnungsfürsorgegesetz¬ gebung, den staatlichen Wohnungsfürsorgefond näher zu be¬ sprechen, würde zu weit führen, es handelt sich hier auch weniger um städtische als staatliche Maßnahmen. Die gemeinnützige Bautätigkeit hat aber eine solche Bedeutung erlangt, ihre Rechtsnormen waren vielfach für das Ausland maßgebend, datz sie wohl nicht unerwähnt bleiben darf. Private Bautätigkeit. Den überwiegenden Teil der benötigten Wohnungen wird allerdings die private Bautätigkeit zu beschaffen haben. Was wird diese nach dem Kriege zu ausgiebiger Betätigung benötigen? Vor allem große und billige Kapitalien. Kreditfrage. Die eigene Leistungsfähigkeit der Gemeinden auf diesem Gebiete ist wohl beschränkt, immerhin war die Gemeinde Wien 25