entbehrlichen Bargeldaufwand einzuschränken und in dieser Hinsicht dürfte dem Erbbaurechte auch über den Nahmerl der Wohnungsfürsorge hinaus große Bedeutung zukommen. Schon jetzt zeigt sich die Geneigtheit, große Geschäftshausbauten, Fabriksanlagen usw. aus dieser neuen kapitalsparenden Basis zu finanzieren. Kleinwohnungsbau der Gemeinden selbst. Bedenken. Nicht immer ist die mittelbare Förderung der Bautätigkeit, wie ich sie hier an der Hand von Baurechtsfällen erläutert habe, ausreichend. Es können Verhältnisse eintreten, welche die Gemeindeverwaltung zwingen, selbst als Bauherr aufzu¬ treten, Kleinwohnungshäuser zu erbauen und zu verwalten. Mit Recht bestehen gegen einen solchen Schritt allenthalben Bedenken. Die Gemeinde greift hier in ein bisher ausschließlich der privaten Unternehmung vorbehaltenes Gebiet. Es läßt sich schwerlich im einzelnen Falle feststellen, ob nicht durch den Wohnungsbau der naturgemäß kapitalskräftigeren Gemeinde ebensoviele oder vielleicht noch mehr Privatunternehmungen, welche den Wettbewerb der Gemeinde scheuten, unterblieben sind. Auch das Verhältnis zwischen der Gemeinde als Haus¬ herrin und ihren Mietern birgt manche Schwierigkeiten. Es läßt sich schwer von jenen Zusammenhängen lösen, welche sich aus dem Verhältnis der Gemeinde zu Gemeindeangestellten usw. ergeben. Trotz all dieser Bedenken hat sich die Gemeinde vor einigen Jahren, als ein empfindlicher Mangel an Klein¬ wohnungen auftrat, auch zu diesem Schritte entschlossen. Die städtischen Unternehmungen haben teils aus Mitteln ihrer Pensionsfonds, teils aus eigenen Geldern eine große Anzahl von Wohnhäusern für ihre Bediensteten hergestellt, so insbesondere die städtische Straßenbahn, die städtischen Gaswerke, die städti¬ schen Elektrizitätswerke. Eigene Kleinwohnungsbauten der Gemeinde Wien. Auf diesem Wege wurden nicht weniger als 3000 Klein¬ wohnungen geschaffen und weitere Bauten sind nur durch 15