104 der Zeiten Zeugnis geben und den Nachkommen erzälen, dass hier die bedeutsamste obernberger Innung, die Nauflezer, einst durch viele Jahrhunderte gehaust haben. Zum Schlüsse mag hier noch die Johann Peham’sehe Stiftung für Nauflezer Erwähnung finden. Johann Peham, Schiffmeister zu Obernberg, bestimmte im XXII. Artikel sei¬ ner letztwilligen Anordnung ddo 1. Sept. 1839 ein Capital von 10,000 fl. R. W. zu einem Spital für alte, arme und ver¬ unglückte Nauflezer zu Obernberg und in deren Abgang für Schiffleute in der Weise, dass die Besorgung der Stiftung zwei rechtlichen Nauflezern unter obrigkeitlicher Aufsicht ausschliess¬ lich anvertraut und die Aufname der Pfründler Vorbehalten sei; am ersten jeden Monates sollte die Pfründlerportion täglich mit 10 kr. ausbezalt werden. Ferners legirte Johann Peham zum Baue eines Spitales 1500 fl. Nach dem Tode des Testators, welcher am 13. Nov. 1839 erfolgte, wurde der Stiftbrief aufge¬ richtet und unter 26. August 1842 von der ganzen obernberger Schiffergemeinde gezeichnetl). l) Die Bestimmungen des Johann Peham’sehen Stiftsbriefes lauten: 1. Da mit einem Preise von 1500 fl. kein Haus mit Area aufzutreiben war, so wird diese Summe auch zum Capital geschlagen zur Verzinsung mit 4 Percent, welche zusammen 460 fl. abwirft, wovon a. stets drei Pfründler betheilt werden sollen, b. jeder Pfründler täglich 10 kr., somit alle drei jährlich 180 fl. erhalten, c. jeder Pfründler, der keine Wohnung hat, jährlich 10 fl. Wohn- zins, zusammen 30 fl. beziehen soll. d. 100 fl. werden jährlich als ausserordentliche Unterstützung an erwerbsunfähige Nauflezer vertheilt; der Ueberschuss wäre so lange und in der Weise zu capitalisiren, bis ein Spitalgebäude für sechs Pfründner hergestellt ist und dass ausser den Spital¬ pfründnern auch noch andere Nauflezer und arme Schiffleute oder deren Witwen Antheil nemen können. Die Vorschläge über den Bauentwurf und die Pfründnerver¬ pflegung im Spitalgebäude werden bis zur Zeit ihrer Realisirung verschoben. 2. Als Pfründenbewerber sind vor allen zu berücksichtigen: a. Die Schiffer auf den 34 Nauflezergerechtsamen, welche erwerbs¬ unfähig geworden sind; b. die Schiffknechte von Obernberg, welche von Nauflezern oder Schiffern abstammen, die Schiffkunst von Jugend auf erlernt haben und die Dienste eines guteu Nauförgen, Sessthalers, Seil-