Zunächst freilich wies gerade die Verteilung au die Bedarfs
stellen noch erhebliche Mängel auf. Die Grundsätze, nach denen
die Belieferung erfolgte, waren bei den einzelnen Zentralen ver
schieden; bald erfolgte die Austeilung durch den Handel, unter
Zugrundelegung seines Friedensumsatzes, bald erfolgte die Be
lieferung unmittelbar an die Kommunalverbände oder sonstige
öffentlich-rechtliche Stellen nach mehr oder weniger zufällig auf
gestellten Verteilungsschlüsseln.
Je mehr die Verknappung der Lebensmittel zunahm, desto
stärker wurde bei den für die Lebensmittelversorgung Verantwort
lichen gemeindlichen und staatlichen Stellen das Bedürfnis, eine
gleichmäßige Verteilung der überhaupt verfügbaren Lebensmittel
vorzunehmen. Dabei zeigte sich in sehr kurzer Zeit, daß eine ord
nungsgemäße Unterverteilung durch die Gemeinden nur dann
vorgenommen werden konnte, wenn die mit der Unterverteilung
betrauten Stellen selbst über die zu verteilenden Waren zu ver
fügen hatten. Dazu kam, daß durch die organisatorische Verschie
denartigkeit der mit der Oberverteilung betrauten Stellen und die
dadurch bedingten verschiedenartigen Grundsätze zahlreiche Be
schwerden wegen Bevorzugung und Besserbelieferung anderer
Kommunalverbände immer wieder erhoben wurden.
z. Begründung der Reichsstelle für Nähr mittel.
Der Präsident des K ri e g s e r n ä h r u n g s am te s sah
sich mit Rücksicht hierauf veranlaßt, im Oktober 1916 die verschie
denen Referate, die bis dahin mit der Verteilung von Nährmitteln
zu tun gehabt hatten, in einer Hand zu vereinigen.
In den ersten Vorschlägen, die hierfür im Kriegsernährungs
amte ausgearbeitet wurden, war zunächst der Gedanke erwogen
worden, im Kriegsernährungsamt selbst als Unter
abteilung eine V e r t e i I un g s st el l e für Kolonialwaren und
Nährmittel einzurichten. Dabei sollten im allgemeinen durch den
Leiter dieser Verteilungsstelle kommissarisch die Befugnisse wahr
genommen werden, die in einer Reihe von Bekanntmachungen über
Kaffee, Tee, Zichorienwurzeln, Kakao, Schokolade, sowie bei einer
etwaigen Regelung des Verkehrs mit Kaffee-Ersatzmitteln und
Nährmitteln her Reichsleitung vorbehalten chcirem