Graupen, welche Lurch die Lieferungsbedingungen der Neichs- getreidestelle geregelt sind, stehen durch die Vorschriften der Neichs- getreideordnung hinsichtlich ihrer Einhaltung jetzt ebenfalls unter strafrechtlichem Schutze. Durch die Verordnung des Staatssekretärs des Kriegser nährungsamts dom 6. November 1917 (RGBl. S. 1014) sind ferner neue Höchstpreise für Ga fernähr mittel und für Teigwaren für den Großhandel und den Kleinhandel fest gesetzt worden, die mit dem 11. November 1917 in Kraft getreten sind, während gleichzeitig die Höchstpreise für Hafernährmittel vom 2. November 1916 (RGBl. S. 1242) aufgehoben wurden. Was zunächst die Hafernährmittel anbelangt, so machte der Aus fall der Haferernte es erforderlich, die geringen Mengen an Hafer nährmitteln, die zurzeit hergestellt werden können, den Kranken und den Kindern vorzubehalten. Die Hafernährmittel sollen dem nach, abgesehen von den gewöhnlichen Haferflocken, nur in ge schlossenen Packungen in den Verkehr gebracht werden. Die Ver braucherpreise haben gegen die im letzten Wirtschaftsjahre geltenden ebenfalls eine kleine Erhöhung erfahren, und zwar ist sie hauptsächlich durch die für den Handel notwendig gewordene Erweiterung der seitherigen Preisspanne begründet. Bei der P r e i s r e g e l u ng für Teigwaren muß noch beachtet werden, daß der Großhandel zu den festgesetzten Preisen frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) des Empfängers zu liefern hat. Beim Verkaufe im Kleinhandel dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werden. Auch die Herstellerpreise für Hafernährmittel und Teigwaren sind durch die Lieferungsbedingungen der Reichsgetreidestelle geregelt. Da es möglich war, daß sich zur Zeit des Erlasses der Verordnung Teigwaren noch zu höheren Preisen im Handel befanden, war vorgesehen, daß die Landeszentralbehörden, Konimunalverbaudc und Gemeinden für solche Teigwaren bis zum 30. November IM Ausnahmen von den festgesetzten Preisen zulassen konnten. ^ Die Versorgung mit Nährmitteln aller Art hat sich im Laufe des Wirtschaftsjahres 1916/17 immer mehr zu einem wichtige» Ernährungszweige entwickelt. Die Nährmittel bilden nicht nur die unentbehrliche Grundlage für die Massenspeisungen, sondern erweisen sich auch für die allgemeine Versorgung als Ergänzung