Die A u sg e st a It il n g d e r Sp ei s e m arke im einzelnen bietet mancherlei Schwierigkeiten. Soll sie den an sie gestellten Anforderungen entsprechen, so müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. die Speisemarke muß leicht beschaffbar sein: 2. sie muß in den Wirtschaften usw. allgemein einlös- bar sein; 3. sie muß möglichst lange tlmlaufszeit haben; 4. sie muß bei der Verwendung im Speisehause sowohl für den Gast als auch für den Wirt möglichst einfache Rech nungsgrundlagen darstellen; 6. sie mutz dem Betriebsführer des Speisehauses als Grund lage für die Lebensmittelzuweisung dienen. Die Anforderungen, die an die Speisemarke gestellt werden müssen, lassen sich teilweise leicht erfüllen. Die Frage der Be schaffung von Speisemarken hängt irr weitem Umfange mit der ört lichen Organisation der LebensmittelkartemAusgabe überhaupt zu sammen. Am zweckmäßigsten werden die Speisemarken Wohl durch die gleichen Stellen verabfolgt werden, durch deren Vermittlung die Lebensmittelkarten sonst an die Bevölkerung gelangen. Es ist aber auch möglich, die Lebensmittelkarten beispielsweise in den Speisehäusern umtauschen zu lassen; nur ist in diesem Falle die Gefahr des Mißbrauches nicht von der Hand zu weisen. Ob Speisemarken bei den allgemeinen Abgabestellen oder bei dm Wirten eingetauscht werden können, oder ob beide Wege gewählt werden sollen, das hängt teilweise auch mit der Lösung der Frage zusammen, wie die Verrechnung der Speisemarken vorge nommen wird. Die in einein Kommunalverbande ausgegebenen Speisemarken müssen selbstverständlich innerhalb des betreffenden Kommnnalverbandes überall in Wirtschaften usw. eingelöst wer den können. Gerade in der allgemeinen Einlösbarkeit der Speise marken liegt ihr Wert. Besondere Schwierigkeiten werden sich aber ergeben, wenn in einem Kommunalverbande ein starker Fremdenverkehr oder zahlreiche Pendolarbeiter aus solchen Kom- Munalverbänden vorhanden sind, in denen Speifemarken nicht Zur Einführung gelangt sind.