7. Verbesserungen des Absatzes. Bei >der geschäftlichen Durchführung der Nährmittelverteilung haben sich Schwierigkeiten dadurch ergeben, Haß sich bei einzelnen bundesstaatlichen Geschäftsstellen (Bezirkszentralen)*) die Absendung der Kaufbestätigung und Verladeverfügung an die Mühlen und sonstigen Nährmittelfabriken oder Lagerhalter v e r z ö ge r t e. In folgedessen häufte sich einerseits das Fertigfabrikat in den Lägern der Mühlen und Fabriken, was die Weiterproduktion behinderte und zu Betriebsstörungen führte, anderseits wurde die regelmäßige und rechtzeitige Versorgung der Bevölkerung der betreffenden Be zirke erschwert. Zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten wurde darauf hin gewirkt, daß die bundesstaatlichen Geschäftsstellen die ihnen all monatlich durch die Zentralorganisation überwiesenen Nährmittel mit möglichster Beschleunigung abrufen. Um dies zu erreichen, wurde vom Kriegsernährungsamte angeordnet, daß Kauf bestätigungen und ausführbare Verladeverfügungen nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie nicht spätestens 10 Tage nach Empfang der Zuweisungsmitteilung der Zentralgeschäfts- stellen (Grieß-Zentrale, Teigwarenfabrikanten-Verband, Graupen- Zentrals, Hafer-Einkaufsgesellschaft. Kriegsnährmittelgesellschaft, Trockenkartoffel - Verwertungsgesellschaft, Zentral - Einkaufsgesell schaft) an die liefernde Mühle oder Fabrik durch eingeschriebenen Brief abgesandt werden. Mit dem fruchtlosen Ablauf dieser Frist erlischt die Anwartschaft auf Lieferung der für den betreffenden Monat zugeteilten Mengen des in Frage stehenden Nährmittels. Eine Nachlieferung etwa bei der nächsten Monatszuweisung wurde ausdrücklich abgelehnt. Abweichend von dem Verfahren anderer Lieferzentralen gibt die Verteilungs- stelle für Kartoffelsago und K a r to f fe l g ra u pen in ihren Zuweisungsmitteilungen an die bundesstaatlichen Geschäftsstellen die liefernden Fabriken nicht an, behält sich vielmehr deren Bestimmung bis zum Eingang der Kauf bestätigungen und Verladeverfügungen vor, um hierauf sich *) Bergl. über die Organisation der Bezirkszentralen Elsas, Gemeindliche und provinzielle Lebensmittel-Versorgungs-Gesellschaften, Tübingen 1917,