Zunächst freilich wies gerade die Verteilung au die Bedarfs stellen noch erhebliche Mängel auf. Die Grundsätze, nach denen die Belieferung erfolgte, waren bei den einzelnen Zentralen ver schieden; bald erfolgte die Austeilung durch den Handel, unter Zugrundelegung seines Friedensumsatzes, bald erfolgte die Be lieferung unmittelbar an die Kommunalverbände oder sonstige öffentlich-rechtliche Stellen nach mehr oder weniger zufällig auf gestellten Verteilungsschlüsseln. Je mehr die Verknappung der Lebensmittel zunahm, desto stärker wurde bei den für die Lebensmittelversorgung Verantwort lichen gemeindlichen und staatlichen Stellen das Bedürfnis, eine gleichmäßige Verteilung der überhaupt verfügbaren Lebensmittel vorzunehmen. Dabei zeigte sich in sehr kurzer Zeit, daß eine ord nungsgemäße Unterverteilung durch die Gemeinden nur dann vorgenommen werden konnte, wenn die mit der Unterverteilung betrauten Stellen selbst über die zu verteilenden Waren zu ver fügen hatten. Dazu kam, daß durch die organisatorische Verschie denartigkeit der mit der Oberverteilung betrauten Stellen und die dadurch bedingten verschiedenartigen Grundsätze zahlreiche Be schwerden wegen Bevorzugung und Besserbelieferung anderer Kommunalverbände immer wieder erhoben wurden. z. Begründung der Reichsstelle für Nähr mittel. Der Präsident des K ri e g s e r n ä h r u n g s am te s sah sich mit Rücksicht hierauf veranlaßt, im Oktober 1916 die verschie denen Referate, die bis dahin mit der Verteilung von Nährmitteln zu tun gehabt hatten, in einer Hand zu vereinigen. In den ersten Vorschlägen, die hierfür im Kriegsernährungs amte ausgearbeitet wurden, war zunächst der Gedanke erwogen worden, im Kriegsernährungsamt selbst als Unter abteilung eine V e r t e i I un g s st el l e für Kolonialwaren und Nährmittel einzurichten. Dabei sollten im allgemeinen durch den Leiter dieser Verteilungsstelle kommissarisch die Befugnisse wahr genommen werden, die in einer Reihe von Bekanntmachungen über Kaffee, Tee, Zichorienwurzeln, Kakao, Schokolade, sowie bei einer etwaigen Regelung des Verkehrs mit Kaffee-Ersatzmitteln und Nährmitteln her Reichsleitung vorbehalten chcirem