— 19 — über die Flucht aus Ungarn. Ihm erschloß der Kaiser die bestimmte Aussicht auf den Erzbischosstnhl Salzburgs. Der zur Täuschung des ungarischen Königs voni Kaiser aus Neustadt am 29. Februar 1476 zugesandte Geleitsbrief, angeblich nach dem Wallfahrtsorte Aachen, erscheint für den Primas uiib dessen Gefolge von 60 Rossen ausgestellt. Mittelst dieses Briefes floh Beckenschläger im März oder noch später zum Kaiser. Dieser bedurfte dringlichst des Schatzmannes. Als ant 5. Jänner 1477 der Herzog Carl der Kühne von Burgund fiel, war seine Erbtochter Marie schon längst die Brant des einzigen und herrlichen Kaisersohnes, des Erzherzogs Maxi¬ milian von Österreich, des späteren Kaisers Maximilian I. Jetzt aber wollte sie der französische König Ludwig XI. zwingen, seinen Sohn, den Dauphin, zu heiraten, und benahm sich aus das Schändlichste gegen sie. Deßhalb schrieb Maria am 26. März 1477 dem Erzherzoge nach Wien und lud ihn ein, sobald als möglich zu ihr zu kommen. Zumeist wegen äußersten Geld¬ mangels kamen jedoch nur Gesandte des Kaisers zn ihr, welchen sie freudig entgegenritt. Am 20. April stellten sie von Brügge aus dem Kaiser brieflich dringend die Nothwendigkeit vor, Maximilians Reise zu beschleunigen, und Tags darauf wurde die Trauung Mariens in Procnration, d. i. in Abwesenheit Maximilians, mit dem Pfalzgrafen Ludwig von Veldenz, dem Führer der Gesandtschaft, in Gent vollzogen. Trotzdem unter¬ handelte Ludwig XL wegen der Verehelichung des Dauphins mit Marien bis zu dem Sommer und besetzte fort und fort Städte Mariens. Max sollte also in die Niederlande gehen, um seine Ge- tualin zu vertheidigen. In Österreich hatte aber nur der Erz¬ bischof von Gran Geld, und der wollte es dem Kaiser nur gegen ein |>faitd hergeben. Da konnte der Kaiser von Glück reden, daj, er noch wenige landessürstliche nnverpsändete Besitzungen entdecken konnte, worunter sich Schloß, Stadt und Herrschaft Steyr befanden. Um Maximilian das Notdürftigste zu seiner Reite zu geben, wurde Steyt dem Erzbischöfe vor dem Juli 1477 |iir 37.000 Ducaten überlassen, auf so lange, bis er Erzbischof 2*