Papstes zu sichern. Mit dieser seierlichen Erklärung nehme ich aus Euren Länden das römische Plebiszit entgegen." — Letzteres leitete die Erklärung des Anschlusses an das Königreich Italien mit der Wendung ein: „In der Gewißheit, daß die italienische Regierung die Anabhängigkeit der geistlichen Autorität des Papstes gewährleisten wird, erklären wir" ufa).10) König Viktor Emanuels II. Worte nahmen im Kern die im Schreiben an Pius IX. zum Ausdruck gebrachte Verpstichtung für „die Aufrechterhaltung der Ordnung in Italien und für die Sicher¬ heit des päpstlichen Stuhles" feierlichst wieder auf. Dieses un¬ antastbare Königswort war als bindend anzusehen nicht bloß für den Re Galantuomo, sondern ebenso für seine Nachfolger, auch für den Fall, daß Italien einmal freiwillig in den Krieg treten und wissentlich alle daraus folgenden Komplikationen sich selbst heraufbeschwören sollte! II. Warum ist die Sicherstellung des Papsttums ohne Mit¬ wirkung der übrigen Mächte erfolgt? Der Papst war, durch die piemontesische Besetzung Roms einschließlich der Leoninischen Stadt, durch die Einverleibung des gesamten Kirchenstaats in das Königreich gemäß königlichem Dekret vom 2. Oktober 1870, staatenlos, war Antertan eines weltlichen Souveräns, des italienischen Staates, geworden. Eine Rechtsstellung, die für das Oberhaupt der katholischen Kirche und für seine souveräne Aktionsfreiheit überhaupt, schon nach dem Arteil bedeutender Staatsmänner, abgesehen von dem namhafter Juristen, bedenklich und unzulässig war. Es sei hier nur an Aussprüche von Napoleon I., Metternich, Guizot, Palmerston, Bismarck und anderen erinnert. Nicht bloß um ihre stüheren Zusagen zu erfüllen, sondern auch um von aller Verantwortung möglichst frei zu werden, mußte die italienische Regierung an die Festlegung von persönlichen Souveränitätsrechten, einer „Quasisouveränität", für den Papst gemäß seiner einzigartigen rechtlichen Stellung in irgendeiner Form denken, an „die Sicherung seiner geistlichen Anabhängigkeit", die auch als „geistliche Souveränität" im Gegensatz zur verlorenen weltlichen (territorialen) bezeichnet wird.11) 19