so kümmert's ihn auch nicht, denn sie gehören ja zu einer anderen Kaste und gehen ihn nichts an. Lungern aber die Leute seiner eigenen Kaste, so gibt er her, solange er noch etwas hat, und sollte er selbst bettelarm werden. Die Grenze der Kaste ist auch die Grenze für den Gemein¬ sinn des Lindu. Jenseits dieser Grenze hört der Gemeinsinn auf. Was darüber hinaus aus dem Volke wird, dessen Sprache auch die seine ist, danach fragt er nicht, und was vollends aus den 300 Millionen wird, die das schöne Land Indras bewohnen, danach fragt er erst recht nicht. Läßt man ihn nach seinen Kastengesehen leben oder auch sterben, so ist er zufrieden. So ist die Kaste die Arsache, weshalb unter den Lindus bisher kein völkischer Zusammenhang, kein Staatsbürgerbewußt¬ sein, kein politischer Organisationswille aufgekommen ist. Die Kaste ist die Arsache der politischen Ohnmacht Indiens. Die indischen Fürsten Es gibt in Indien etwa 700 Fürsten mit verschiedenen Titeln, wie Radscha, Maharadscha, Rao, Nawab, Khan usw. Die große Mehrzahl von ihnen herrscht über kleine Gebiete, oft nur über wenige Dörfer, und ist in dieser wie auch in mancher anderen Hinsicht unseren mittelalterlichen Rittern ver¬ gleichbar. Manche aber beherrschen Reiche von ansehnlichem Amfange; die Staaten Laiderabad und Kaschmir haben un¬ gefähr die Größe Italiens, wenn sie auch dünner bevölkert sind. Denn die fruchtbarsten Landstriche Indiens stehen meist direkt unter britischer Herrschaft. Diese Fürsten führen das Prädikat Hoheit und herrschen innerhalb ihrer Lande ziemlich unum¬ schränkt; doch übt ein britischer Resident an ihrem Lose — von den kleinen Fürsten unterstehen mehrere demselben Residenten — die Kontrolle darüber aus, daß auch die innere Politik der Ein¬ geborenenstaaten im englischen Sinne geleitet wird; andere Aus¬ länder als Engländer dürfen von den Fürsten überhaupt nicht oder nur mit englischer Genehmigung angestellt werden. Eine auswärtige Politik dürfen die Fürsten nicht treiben, haben auch keine unserem Bundesrat vergleichbare körperschaftliche Ver¬ tretung, die bei der Regierung des Kaiserreichs Indien mitzu¬ reden hätte. Soweit sie eigene Münzen und Postmarken haben, 28