Kaiser Karl VI. vorstellende zu Kriegsdiensten vollkommen taugliche, und effective praesente seuth assentiret, auch Serto die Verpflegung darauf a dato der flssentirung noch um vierzesten läge zurukst auß dieser billigen considération passtet werden solle, weillen gedacht Unserer obrister selbe schon estebevor zimblich lang zu verpflegen, und die gesollt: und schaden wegen deren mittlerwegstl dessertirenden zu legden siat, und allenfastls Septimo Unser Höchster vienst erfordern möchte, dieses neu errichtende Regiment über lang oder Kur; in's Feld zu ziclien, so tstuen wir stiemit für solchem Zastl die gnädigste Zusag, daß selbe mit denen nötstigen Proviant, auch Zelter¬ wägen und valksten karren aus Unseren flerario zu ver- sesten, gleich wir nicht minder Uctaoo Snädigst zustellen, daß kr Unser obrister selwostl die Staabs- als andere officiers nach seinem fregen willen dabei bestellen möge, und wollen auch Nono noch ferners bewilligen, daß die Verpflegung für Istn unseren obristen, und die sammentliche officiers von krsten Zanuarj des Künftigen Zastres sofern, und welche damalils mit Rastmen werden angezaigt werden, Istren flnfang nestmen,' dargegen Vecimo austrucklich stipulirt worden, unter der sowostl aus aigenen dessen Mitteln, alß vor das empfangende Werb¬ geld aufbringenden Mannschaft Keine verbottene vationalisten, als Hungarn, Lroatsten, polaksten, Schweizer, Italiener, und Zranzosen, worunter auch alle diejenigen verstanden, so nicht pure Teutsche sind, auch keine von Unsern kagsl. Regimentern, item von Lstur-Vagern und Sachsen desertirte, mit welchen wir eigene Lartells darumben errichtet staben, anwerben zu durffen, allermaßen derleg bei der flffentierung nicht wurden passiert werden,' Uibrigens aber, und Undecimo wirdet dieses Regiment denen anderen Unseren kagsl. Regimentern in der Vezastlung praerogativen und 10 ,