flus der beschichte der fjesseninsanterie vor dem Weltkrieg Der Vestallungsbrief flm 1. Februar 1?zz starb in Warschau flugust II., König von Polen. Pie Wiederbelebung des erledigten Ihrones war die Veranlassung zu einem Kriege zwischen den Königen von Frankreich, Spanien und Sardinien und dem Kaiser Karl VI. König Ludwig XV. von Frankreich wollte seinem Schwieger¬ vater Stanislaus Leszezgnski, Kaiser Karl VI. aber dem Kur¬ fürsten flugust III. von Sachsen die polnische Krone verschaffen. va der Kaiser Krieg in Italien und am Vberrhein füll reu mußte, bedurfte es der flufsteilung neuer Begimenter, unter denen sich auch das nachmalige 14. Infanterieregiment be¬ fand. per am 4. November 1733 von Seiner Majestät Kaiser Karl VI. in Form eines Vertrages mit dem Listen Inhaber abgefaßte und vom Präsidenten des Hofkriegsrates Lugenio von Savogen gegengezeichnete vestailungsbrief lautet wort¬ getreu: „Karl von Sottes Snaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Neiches etr. Bekennen öffentlich und Ihuen kund jedermäniglich, waß gestalten wir mit dem Hoch- und wohlgebornen Unsern Vbristen, und Lieben getreuen Nicolao Leopoldo Bheingrafen von Salm wegen aufrichtung eines Negiments zu Fuß in Zweitausend dreihundert Mann bestehend, folgende Lapitula- tion errichten lassen, alß primo Lrbietliet, und verobligiert sich Unser Vbrister Nicolaus Leopoldus Bheingraf von Salm zwölf Lompagnien inclusive zweier Srenadier-Lompagnien nach Unserer kagsl. in denen beiden Nebenlagen Aet B enthaltenen Fuß, die Srenadier Lompagnie zu einhundert vierzig Köpf starkh mit der in der Veilag C specificirten Leibs-Mundur, auch dem Untergewöhr versehen sjedoch ohne dem Vbergewöhr) auf seine alleinige Spesen in Zeit vier oder längstens fünf Monathe a dato des Ihnen hierüber ausfolgenden Patentes ganz zu¬ verläßlich und unoerfehlbar zu stellen und aufzubringen, auch für solche die gehörige Fahnen, Zelter, Schweinsfedern und valkhen ebenfalls ex proprio zu verschaffen: dazu dann wollen wir Secundo zu flufsteilung deren übrigen fünf Lompagnien für jeden obligaten Kopf inclusive des Vbergewöhrs vier und dreißig Sulden aus unserem Kais. flerario besagtem Unsern Vbristen bezahlen, nicht minder für diese fünf Lompagnien die Fahnen, Zelter, Schweinsfedern und Valkhen beischaffen lassen: Venebens Lertio wir auch bewilligt haben, damit dieses neu auf¬ richtende Regiment einen etwelchen alten Fuß haben möge, zu solchem von Unserer schon aus den Bainen stehenden kaisl. Infanterie eine proportionirte flnzahl Feldwaibels, Lorporalen und Spielleuth unter diesem Beding jedoch abgeben zu lassen, daß gedachter Unser Vbrister die Lorporalen und Spielleuth als obligat künftig wider mit sovi» gemeine zu ersehen schul¬ dig ist, worgegcn guarto derselbe sich verbindet, auch die von Unserem aerario bestreitende fünf Lompagnien vor obig-empfangendes Werbgeld ohne einig-weiters verlangenden Zutrag eben in dem obbestimmten lermin von vier bis fünf Monathen selb- sten, und zwar im Bömischen Beich, mithin außer Unsern Lrblanden anzuwerben, und die Mannschaft auf seine Sesahr und Unkosten bis nachher Linz, oder Prag zu assentirung, und dann noch weithers bis in den in Hungarn Ihme bestim- benden Sammelpla; ebenfalls auf seine Spesen zu lifferen, worzu wir Ihme auch die werbplä; in vorgedachtem Bömischen Beich ausweisen lassen werden, wo sodann guinto die ersterwähntermassen zu Lin; Unsern allda stehenden Seneral - Kriegs - Lommissariat flmts Subalternen 9