2 züglich darum, damit der Taubstumme für diese schon bekannten Vor stellungen die entsprechenden Bezeichnungen in Schrift - und Ton sprache kennen lerne und seinem Gedächtnisse einpräge. Der Taub- stummen-Lehrer muß also ganz zu unterst, vom Sinnlichen anfangen, und streng logisch Schritt für Schritt vorwärts schreiten, ohne je eine Lücke zu lassen, oder einen Sprung im naturgemäßen Entwicklungs gänge der menschlichen Intelligenz zu machen. Jedes Hinwegeilen über eine dem Anscheine nach auch noch so niedere Stufe würde ihm für das weitere Fortschreiten einen Stein des Anstoßes in den Weg legen, der ihn zur eiligen Rückkehr und Nachholung jener überhüpf ten Stufe nöthigen würde. Die allgemeinen Grundsätze des Unterrichtes, wie: „Knüpfe immer den Unterricht an das Bekannte an," oder mit an deren Worten: „Geh immer vom Bekannten anfs Unbe kannte über" — „Steig herab zum Kinde und werde ein Kind" — „Schreite stufenweise vorwärts" — werden mithin in der Anwendung ans den Taubstummen - Unterricht also lauten: a) „Setze Anfangs gar nichts als bekannt voraus, sondern erzeuge und entwickle jeden Begriff durch Vorführung der ihm zu Grunde liegenden Anschauung. Nur an schon entwickelte und bekannte Begriffe darfst du den weiteren Unterricht anknüpfen." b) „Steige immer so tief als möglich herab zum Sinnlichen, und halte dich für versichert, daß du für den Taubstummen nie zu tief herabsteigen kannst." e) „Geh immer Schritt für Schritt sehr langsam und streng logisch vorwärts." Auf ähnliche Weise müssen auch alle übrigen allgemeinen Unter richtsgrundsätze und Regeln, welche die Methodik vorschreibt, in An wendung auf den Taubstummen-Unterricht immer im strengsten Sinne des Wortes genommen und aufs genaueste befolgt werden, wie z. B. der Grundsatz der Versinnlichung, die Regeln über die Beibringung der verschiedenen Arten von Begriffen, über die Deutlich - und Leb- hastmachung derselben u. s. w. Da nun, wie wir gesagt haben, die allgemeinen Grundsätze und Regeln der Methodik und Pädagogik auch beim Taubstummen-Unter- richte ihre volle Geltung haben, und als bekannt vorausgesetzt wer den können, so wird in dieser Darlegung des praktischen Verfahrens beim Taubstummen - Unterrichte nur die besondere Anwendung und Modifikation jener allgemeinen Regeln, und das vom gewöhnli