37 Anbeginn die ¡Erwerbung einer Wasserkraft für die künftige Erzeugungsstätte in Betracht ge¬ zogen. Die letztere Unterhandlung führte am 9. August 1830 zum Abschlüsse einer Überein¬ kunft mit der Gemeinde Schwaz, auf Grund deren das Tabakgefälle »in den Fußtapfen des k. k. Montanwesens« das Lahnbach-Wasserrecht mit Beschränkung auf das damals nutzbare Ausmaß an sich brachte. Dieses Übereinkommen bildet die Grundlage des Fabriks-Wasserrechtes, das erst im Jahre 1871 kraft des usus longaevus mangels der Originalurkunden dem öffentlichen Wasserbuche einverleibt wurde. Der Innstrom wurde wegen seines ungleichen Wasserstandes und der Schiffahrt halber als Betriebskraft nicht geeignet befunden. Um dem kaiserlichen Auftrage wenigstens teilweise zu entsprechen, entschied sich die Fabriks-Einrichtungskommission für den Ankauf des »Bruderhauses«, welches, an der Mündung des Lahnbaches in den Inn gelegen, einst der Bergwerks-Bruderlade gehört hatte; dieses An¬ wesen im Vereine mit zwei Gartenanteilen wurde seitens der Ortsgemeinde durch die unentgeltliche Ablassüng von 600 Wiener Klafter Grund entsprechend arrondiert Das »Bruderhaus der Knappschaft« mit der anstoßenden Kapelle wurde sodann 1829—1830 nach den Plänen des k. k. Kreisingenieurs Mi ori ni für die Bedürfnisse einer gewerblichen Unter¬ nehmung umgebaut; die Kosten der alten Fabriks¬ anlage beliefen sich auf 16.212 fl. 10 kr. Konv.- Münze—17.022 fl. 11% kr. ö. W. Das Bild auf Tafel I veranschaulicht die »alte Fabrik« vor ihrem Umbaue zu einem gewerblichen Betriebe. Außer dem Kapellenbau (»alte Fabrik«) erinnert noch ein Wahrzeichen oberhalb des östlichen Einganges, eine gediegene Silberfahlerzstufe, an die vormalige Wohlfahrts¬ anstalt, die um 1500 aus den Mitteln der »Bruderlade« zur Pflege siecher und bresthafter Häuer gegründet worden ist. Auch der Betstuhl der Fabriksbeamten in der Liebfrauen-Pfarrkirche gemahnt mit seinen »gekreuzten Puchern« an die Tatsache, daß die Tabakindustrie in Schwaz einst als ebenbürtige Nachfolgerin des k. k. Montanwesens angesehen wurde. Im Hofraume der bescheidenen Fabriks- anlage befanden sich die erforderlichen Neben¬ baulichkeiten und Schoppen. In den knapp be¬ messenen Räumlichkeiten der alten Fabrik ver¬ mochte der Betrieb der Gespunst- und Kauch- tabakfabrikation, das ßohstofflager und die Administration nur zwei Jahre Platz zu finden ; bereits in das Jahr 1833 fällt die Erwerbung eines zweistöckigen Magazins (Belegraum 4200 q) am jenseitigen Innufer um einen Kaufschilling von 1333 fl. 20 kr. Konv.-Münze = 1400 fl. ö. W. Das Innmagazin, genannt »Kaiserkasten«, ge¬ hörte auch zum Besitze des Bergwesens und diente einst als Getreidelager der Knapp¬ schaft. Die Versorgung der »alten Fabrik« mit Trinkwasser geht gleichfalls auf die Knappen¬ zeit zurück, indem der Betrieb seit seinem Bestände auf das dem »Bruderhause« tiber- bundene Brunnenrecht angewiesen war. Das Brunnenrecht besteht in der Nutznießung des Anteiles des »Gratten-Brunnens«, der um 1514 vom Bergherrn Tanzl, einem Besitz¬ vorgänger der Gutsnachbarn Grafen Tannen¬ berg und Enzenberg, für seinen Gebäude¬ hof erworben worden ist. Für dieses Brunnen¬ recht, das wohl kündbar, aber nicht anderweitig übertragbar ist, wird ein jährlicher Wasser¬ zins entrichtet, der nach den Erhaltungskosten der Quelleitung (letzte Teilstrecke) bemessen wird. Diese räumlich überaus beengte Betrieb¬ stätte war jedoch nach einem Jahrzehnt kaum mehr imstande, den wachsenden Ansprüchen des Konsums zu genügen. Daher wurde die unscheinbare Filial-Tabakfabrik durch aller¬ höchste Entschließung vom 1.0. Juni 1843, womit der Neubau zweier Haupttrakte, ver¬ bunden durch einen Terrassenträkt, bewilligt worden ist, zur Erfüllung einer großen gewerb¬ lichen und volkswirtschaftlichen Aufgabe be¬ rufen. Der erweiterte Betrieb sollte sämtliche Fabrikationszweige umfassen; die 1843 wieder geplante Vereinigung der ganzen Tiroler Tabak¬ erzeugung (Vereinigung der beiden Filial¬ fabriken) wurde aber durch die eigenartigen Südtiroler Produktionsverhältnisse vereitelt.