36 aber ihren Grunddienst nicht an diele, sondern zum Pfarrhof in Grünau oder Pettenbach. Die Herrschaft Scharnstein hatte nämlich auch die Vogtei über die Pfarren Grünau, Viechtwang und Rmr- ham. Die Pfarre Grünau, früher zu Viechtwang gehörig und seit 1500 als selbständige Pfarre bestehend, gehörte nicht nur mit der Vogtei, sondern auch mit der Lehensobrigkeit unter die Herr schaft Scharnstein. So oft ein Pfarrer- wechsel vor sich ging, hatte hier, kraft der Vogtei, die Herrschaft die „Spörr" einzufordern und als „Sterbhaupt" das beste Stück Vieh einzuziehen; die Kir chenrechnung konnte nur in Gegenwart des Herrschastsinhabers oder dessen Stellvertreters abgehalten werden, der auch die Einsetzung des neuen Pfar rers in sein Amt vollzog. Kraft der Lehensobrigkeit hingegen hatte hier die Herrschaft auch das Recht, den Pfarrer selbst zu ernennen; dabei wurde die Höhe des „Possessivnsgeldes". das der neue Pfarrer zu erlegen haAe, durch einen Vergleich mit der Herr schaft bestimmt. Die Psarre Pettenbach hingegen gehörte nur mit der Vogtei unter Scharnstein, mit der Lehenschaft aber unter Kremsmünster, ebenso Roit ham unter die Vogtei von Scharnstem und unter die Lehensobrigkeit des Propstes von St. Aikola bei Passau?) Johann Fernberger übte auch sein Lehensrecht aus, indem er 1537 den Christoph Cnnser als Pfarrer in Grünau präsentierte. Diesem Recht der Er nennung. entsprach andrerseits die Pflicht der Fürsorge für den Unterhalt des Pfarrers, die eben in der Widmung einer Anzahl von Antertanen und deren Abgaben zum Pfarrhof ihren Ausdruck fand. Cs bestand aber noch ein eigenes Denefizium, das zur St. Georgenkapelle im Schlosse Scharnstein selbst gehörte und dessen Besetzung ganz in der Hand des Herrschaftsinhabers lag. Zu die sem Denefizium gehörte der „Psaffen- hof" unterhalb der Burg Scharnstein mit 30 Loch Wiesen, ferner 16 behauste Güter in den Pfarren Eberstallzell Pettenbach, Viechtwang und Kirchdorf, die ihre Getreideabgaben an Weizen, Korn und Hafer, ferner als Küchen dienst Hennen, Gänse. Bvot und Käse an das Benesizium reichten. Diese Un tertanen gehörten also rechtlich zum St. Georgen-Denefizium. Das Einkommen desselben mußte von dem Pfleger ge sondert verrechnet werden und durste vom Pfandschaftsinhaber nicht für sich in ^Anspruch genommen werden. Der Benefiziat wurde von der Herrschaft präsentiert und nahm nach seiner Ein setzung die Antertanen ins Gelöbnis. So nahm 1496 der Kaplan Paul Pren das Gehorsamgelöbnis der Antertanen des Benefiziums entgegen, allerdings in Gegenwart des Stephan Odenhan- der, „Richter aus dem Mos" und des August Stadlmair, beide in Vertretung des Ritters Christoph Iörger?) Wäh rend in der Zeit der Verwaltung der Herrschaft durch den Forstmeister ob der Enns die Präsentation Kaiser Ma ximilian vornahm?) übte Fernberger dieses Recht selbst aus, indem er 1544 dem oben erwähnten Pfarrer in Grünau Christoph Ennser das Denefizium ver lieh. Aach dessen Tode hingegen setzte Fernberger keinen eigenen Denefiziaten mehr ein, sondern zog widerrechtlich das Einkommen des Benefiziums zur Herrschaft und nahm die Antertanen selbst ins Gelöbnis, was ihm auch von der kaiserlichen Kommission sehr über vermerkt wurde?") Ein bedeutendes Einkommen für die Herrschaft Scharnstein bildeten die zahl reichen Zehentgüter, deren Inhaber zwar zu einem großen Teil, jedoch nicht ins gesamt Antertanen von Scharnstein wa ren. Manche derselben entrichteten den ganzen Zehent an die Herrschaft Scharn stein. andere den halben Zehent an Scharnstein, die andere Hälfte an Kremsmünster, wieder andere nur den dritten Teil desselben an Scharnstem. Aach der Schätzung im Jahre 1582 be trug der Zehent, den die Herrschaft all jährlich einsammelte, etwa 15 Metzen Weizen (Wert ä 5 Schill. 15 Pfenn.), 2 Mut Korn (ä 15. Pfd.)"), 6 Metzen Gerste (ä 3 Schill. 15 Pfenn.) und 2Vs Mut Hafer (ä 6 Pfd.). Die kom plizierten Verhältnisse, die sich häufig daraus ergaben, daß der Zehent bei manchen Gütern in zwei oder drei Teile geteilt war und an verschiedene Herr schaften gereicht werden mußte, führ ten später unter Helmhart Iörger zu Vergleichen mit den Aachbarherrschaften und zur einheitlichen Regelung die, er Abgaben. 8) 1496, 10. Jan. Arch. der Pfarre Viechtwang im Arch. Kr. ®) '1501, 15. Aug. praesentiert Kaiser Maximilian den Caspar Loltzel auf das Benesizium zu Scharnstein a. a. O. 10 ) a. a. O “) 1 Mut — 30 Metzen. 7 ) Urbar 1572 Fol. 3. Arch. Kr.