Bericht der Interalliierten Kommission vom 29. 3. 1919
Qroßherzogtums ein. Der Staatsminister, Herr Eyschen, erhebt so
fort energischen Einspruch 1 .
Die deutsche Regierung gab vor, „daß die militärischen Maß
nahmen unvermeidlich geworden waren, weil sie glaubwürdige Nach
richten erhalten hätte, wonach französische Streitkräfte sich im
Vormarsch auf Luxemburg befänden“. Diese Behauptung wurde
sofort von Herrn Eyschen dementiert (Depesche an den deutschen
Außenminister vom 2. August 1914).
Schlußfolgerung
Deutschland und Österreich haben vorsätzlich die
durch die Verträge vom 19. April 1839 garantierte bel
gische Neutralität und die durch den Vertrag vom
11. Mai 1867 Luxemburg gegenüber garantierte Neutra
lität verletzt.
Folgt:
Kapitel II—V
Dazu 4 Anhänge, deren zweiter und dritter die Vorbehalte der
amerikanischen bzw. japanischen Delegation zur Schuldfrage ent
halten.
1 Oelbbuch Nr. 151.
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