Amerikanische Vorbehalte vom 4. 4. 1919 22* Staaten nicht tun, ebensowenig konnten sie dies von den anderen verlangen. Im Laufe der ersten Versammlungen der Kommission und der drei Unterkommissionen, die dafür eingesetzt wurden, um die der Kommission unterbreitete Materie nach allen Seiten hin zu unter suchen, haben die amerikanischen Delegierten erklärt, daß es hier eine zweifache Schuld gäbe, nämlich eine Schuld, die gegen das Gesetz verstößt, und eine Schuld, die gegen die Moral verstößt, daß die im Gesetz vorgesehenen Übertretungen dem Urteile und der Bestrafung durch die dazu berufenen Gerichte unterliegen, während die moralischen Verbrechen, so widerrechtlich und infam sie auch sein mögen, und welche schrecklichen Folgen sie auch nach sich gezogen haben mögen, nicht dem gerichtlichen Verfahren unter ständen, sondern nur eine moralische Verurteilung nach sich ziehen können. Wenn nun hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Urheber des Krieges die Kommission sich diesen Grundsatz in ihrem Bericht zu eigen gemacht zu haben scheint, so scheint sie sich seiner Anwen dung zu widersetzen in dem Falle einer indirekten Verantwortlich keit bei Übertretungen der Kriegsgesetze und -gebräuche, die nach Beginn und während des Krieges verübt worden sind. Es wird er gebenst darauf hingewiesen, daß diese Inkonsequenz zum großen Teil verursacht wird durch die Absicht, gewisse hochstehende Per sönlichkeiten, insbesondere die feindlichen Staatsoberhäupter, zu bestrafen, obwohl bis jetzt die Staatsoberhäupter vor dem Gesetz nicht für verantwortlich gehalten wurden für Grausamkeiten, die ihnen unterstellte Behörden begangen haben. Die amerikanischen Delegierten der Kommission haben sich geweigert, ihre Einwilligung zu dieser Inkonsequenz zu geben, und von dem Augenblick an, wo es offenbar wurde, daß gewisse Kommissionsmitglieder fest dazu entschlossen waren, haben sie an der Möglichkeit einer vollen Über einstimmung gezweifelt. Dennoch haben sie ihre Bemühungen fort gesetzt, um die Annahme einer festen Basis von Grundsätzen zu er reichen in der Meinung, daß es wünschenswert sei, soweit wie mög lich zu einer Einstimmigkeit zu gelangen. Sie bedauern lebhaft, daß ihre Bemühungen umsonst gewesen sind. In der offenbaren Absicht, die erwähnten Persönlichkeiten ab zuurteilen und zu bestrafen, wurde die Einsetzung eines hohen Ge richtshofes internationalen Charakters vorgeschlagen, um vor ihn diejenigen zu berufen, die als verantwortlich anzusehen wären nicht nur dafür, gesetzwidrige Kriegshandlungen direkt befohlen zu haben, sondern auch dafür, daß sie es unterlassen hätten, derartige Hand lungen zu verhindern. In Anbetracht der Wichtigkeit und der Neuheit eines derartigen Prozesses unterbreitet die amerikanische Delegation der Kommission