Bericht der Interalliierten Kommission vom 29. 3. 1919 Qroßherzogtums ein. Der Staatsminister, Herr Eyschen, erhebt so fort energischen Einspruch 1 . Die deutsche Regierung gab vor, „daß die militärischen Maß nahmen unvermeidlich geworden waren, weil sie glaubwürdige Nach richten erhalten hätte, wonach französische Streitkräfte sich im Vormarsch auf Luxemburg befänden“. Diese Behauptung wurde sofort von Herrn Eyschen dementiert (Depesche an den deutschen Außenminister vom 2. August 1914). Schlußfolgerung Deutschland und Österreich haben vorsätzlich die durch die Verträge vom 19. April 1839 garantierte bel gische Neutralität und die durch den Vertrag vom 11. Mai 1867 Luxemburg gegenüber garantierte Neutra lität verletzt. Folgt: Kapitel II—V Dazu 4 Anhänge, deren zweiter und dritter die Vorbehalte der amerikanischen bzw. japanischen Delegation zur Schuldfrage ent halten. 1 Oelbbuch Nr. 151. 20*