Bericht der Interalliierten Kommission vom 29. 3. 1919 16 seinen festen Willen bekundet, „die belgische Neutralität zu respek tieren“. „Eine überflüssige Erklärung“, schrieb Bismarck am 22. Juli 1870, „angesichts der bestehenden Verträge“ 1 . Es ist nicht uninteressant, bei dieser Gelegenheit daran zu er innern, daß das fünfte Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 die Wirkungen der Neutralität, so wie sie sich aus dem Völkerrechts grundsatze ergeben, präzisiert hatte. Es sind daraus folgende Bestim mungen hervorzuheben: „Das Gebiet der neutralen Mächte ist un verletzlich“ (Art. 1). „Es ist den Kriegführenden untersagt, durch das Gebiet einer neutralen Macht Truppen oder Munitions- oder Proviantzüge zu führen“ (Art. 2). „Die Tatsache, daß eine neutrale Macht, selbst mit Gewalt, Angriffe auf die Neutralität abwehrt, kann nicht als feindselige Handlung betrachtet werden“ (Art. 10). Weder an der zwingenden Kraft der Verträge, welche die bel gische Neutralität verbürgen, noch an der Aufrichtigkeit Belgiens und ebensowenig an jener Frankreichs, was die Einhaltung und Re spektierung dieser Neutralität betrifft, kann irgendein Zweifel be stehen. Am 29. Juli 1914, am Tage nach der Kriegserklärung Öster reichs an Serbien, stellte Belgien seine Armee auf den verstärkten Friedensfuß und benachrichtigte davon die seine Neutralität garan tierenden Mächte, ebenso wie Holland und Luxemburg 1 2 . Als der französische Gesandte in Brüssel am 31. Juli den bel gischen Außenminister davon benachrichtigte, daß in Deutschland der Kriegszustand angeordnet worden war, gab er ihm spontan fol gende Erklärung ab: „Ich benutze diese Gelegenheit, um Ihnen zu erklären, daß kein Einfall französischer Truppen in Belgien statt finden wird, selbst wenn bedeutende Streitkräfte an den Grenzen Ihres Landes aufgestellt werden. Frankreich will nicht dafür ver antwortlich sein, Belgien gegenüber die erste feindselige Handlung begangen zu haben. In diesem Sinne sind Weisungen an die fran zösischen Behörden ergangen 3 .“ Am 1. August wurde die belgische Armee mobilisiert 4 . Am 31. Juli hatte die englische Regierung bei der französischen und der deutschen Regierung getrennt angefragt, ob jede von ihnen bereit sei, die belgische Neutralität zu respektieren, wofern keine Macht sie verletze 4 . Als der englische Gesandte am selben Tage die belgische Re gierung von diesem durch die britische Regierung gefaßten Ent schluß Mitteilung machte, fügte er folgende Worte hinzu: „An gesichts der bestehenden Verträge bin ich beauftragt, dem belgischen 1 An den belgischen Gesandten in Paris. 2 Graubuch, I, Nr. 8. 3 Graubuch I, Nr. 9. 4 Graubuch I, Nr. 10.