Die Anklage von Versailles 8 denkschrift“, wurde beigefügt. Der Leser findet ihn in vollem text lichen Wortlaute auf Seite 27** ff 1 . Die Frist zur Beantwortung der Friedensbedingungen lief am 29. Mai ab. An diesem Tage richtete die deutsche Delegation eine neue Note an Clemenceau; beigefügt waren die deutschen Bemer kungen zu den Friedensbedingungen. In der Note hieß es, Deutsch land wisse, daß es Opfer bringen müsse, um zum Frieden zu kom men; es habe solche Opfer vertragsmäßig zugesichert und wolle darin an die äußerste Grenze dessen gehen, was möglich sei. Das deutsche Volk sei aus dem Bunde der Völker ausgeschlossen, und jetzt solle es seine eigene Ächtung, ja sein Todesurteil unterschrei ben. „Die deutsche Delegation stellt erneut ihre Forderung nach einer neutralen Untersuchung über die Verantwortlichkeit für den Krieg und die Schuld während des Krieges. Eine unparteiische Kom mission sollte das Recht haben, die Archive aller kriegführenden Länder einzusehen und alle hauptbeteiligten Personen verantwort lich zu vernehmen. Nur die Zuversicht, daß die Schuldfrage un befangen geprüft wird, kann den verfeindeten Völkern die Gesinnung geben, die notwendig ist, um den Völkerbund zu bauen.“ Dieser Gedankengang wurde in den Bemerkungen der deutschen Friedens delegation vom 29. Mai zu den Friedensbedingungen und zwar in den Darlegungen, die sich auf die „Strafbestimmungen“ (sanctions) bezogen, näher erläutert. Hatte bisher bei der deutschen Friedensdelegation vielleicht noch die Hoffnung bestehen können, daß man auf der Gegenseite nicht bis zum Äußersten schreiten und die Fassung des Artikels 231 noch ändern würde, so wurde diese Hoffnung durch die berüchtigte Manr telnote Clemenceaus vom 16. Juni auf das Gründlichste enttäuscht. Die Mantelnote Clemenceaus vom 16. Juni 1919 Clemenceaus Mantelnote bildet bis auf den heutigen Tag die eigentliche Grundlage der gegen Deutschland erhobenen Beschul digungen. Es erscheint daher unerläßlich, diese Mantelnote vom 16. Juni 1919 sowohl wie die auf die Frage einer Schuld am Kriege bezüglichen Abschnitte aus der „Antwort der Alliierten und Asso ziierten Mächte auf die Bemerkungen der Deutschen Delegation zu den Friedensbedingungen“ im Wortlaute zu lesen. Die Mantelnote ist ihrer Wichtigkeit wegen in Anlage 3 (S. 42* ff.) im vollen Wort laute und die — gelegentlich als „Denkschrift“ bezeichnete — „Ant wort der Alliierten und Assoziierten Mächte usw.“ in ihren wich tigsten Teilen in Anlage 4 (S. 56 * ff.) wörtlich abgedruckt. 1 Siehe Anlage 2, S. 27*—41*. Auf die Beigabe der zahlreichen Anlagen konnte verzichtet werden.