7 Fortsetzung des Notenwechsels sidenten Clemenceau. Dieser ging davon aus, die deutsche Repara tionspflicht ergebe sich nach der Note Lansings vom 5. November 1918 aus dem Angriffe Deutschlands zu Lande, zu Wasser und auf dem Luftwege; die deutsche Regierung habe damals gegen diese Formulierung nicht protestiert und sie dadurch als wohlbegründet anerkannt. Im November 1918 habe also Deutschland sowohl den Angriff wie seine Verantwortlichkeit zugegeben, und jetzt sei es zu spät, dies zu leugnen. Der Bericht der Kommission für die Prüfung der Verantwortlichkeiten könne der deutschen Friedensdelegation nicht ausgefolgt werden, denn es handele sich hier um ein Dokument interner Natur (d’ordre interieur). Die deutsche Friedensdelegation sah sich daher genötigt, den Wortlaut des Berichtes über die Ver antwortlichkeit am Kriege aus den französischen Tagesblättern zu entnehmen. Zunächst bat sie um eine Verlängerung der ihr für die Beantwortung des Friedensvertrages gestellten Frist von 15 Tagen. Hierauf ging Clemenceau ein und verlängerte die Frist vom 22. bis zum 29. Mai. Gegen die Behauptung Clemenceaus, daß Deutschland durch An nahme der Note Lansings vom 5. November 1918 den Tatbestand der Schuld am Kriege gewissermaßen stillschweigend anerkannt habe, wehrte sich die deutsche Friedensdelegation in einem Schreiben vom 24.Mai. Darin hieß es wörtlich: „Das deutsche Volk, das niemals die Verantwortlichkeit für den Ausbruch des Krieges auf sich genommen hat, kann mit Recht verlangen, daß ihm seine Gegner mitteilen, aus welchen Gründen und mit welchen Beweismitteln sie seine Schuld an allen Schäden und Leiden dieses Krieges [zur] Unterlage der Friedensbedingungen machen. Es kann sich daher nicht mit der Be merkung abspeisen lassen, das von den alliierten und assoziierten Regierungen durch eine besondere Kommission in der Frage der Verantwortlichkeit gesammelte Material sei eine innere Angelegen heit dieser Regierungen. Diese Lebensfrage des deutschen Volkes muß in aller Öffentlichkeit erörtert werden; Methoden der Geheim diplomatie sind hierbei nicht am Platze. Die Deutsche Regierung behält sich vor, auf die Angelegenheit zurückzukommen.“ Eine Note der deutschen Friedensdelegation vom 28. Mai 1 ging auf die Weigerung Clemenceaus, den Bericht der alliierten und asso ziierten Kommission für die Prüfung der Verantwortlichkeiten der Urheber des Krieges den deutschen Delegierten mitzuteilen, nochmals ein. Wesentliche Teile dieses Berichtes seien in der Presse veröffent licht worden, und jetzt habe eine Kommission von unabhängigen Deutschen, nämlich die Professoren Hans Delbrück, Albrecht Mendels sohn Bartholdy und Max Weber, sowie Graf Max Montgelas, die Angaben dieses Berichtes nachgeprüft und dazu Stellung genommen. Der deutsche Bericht vom 27. Mai, die sogenannte „Professoren- 1 Siehe Anlage 2, S. 27*.