27 und Zahlungsanweisungen des Postsparkassen amtes „gebührenfrei". 17. Postfachgebühren: a) Für gewöhn liche, eingeschriebene und Wertbriefe: Brieffach gebühr monatlich 20 X, für Schließfächer 30 oder 50 X nach der Größe des Faches; b) für Post- und Zahlungsanweisungen: Geldfachgebühr mo natlich in Wien 200 X, sonst 100 X; c) für Pakete: Paketfachgebühr in Wien 200 K, sonst 100 K, ferner Stückgebühr von 1 X für jedes Paket. 16. Lagerzins: Für jedes Paket und jeden lagerzinspflichtigen Tag 2 X. Lagerzinsfrei sind: Der Tag des Einlangens, die darauffolgenden zwei Tage u. der Tag des Bezuges des Paketes. C. Besondere Gebühren. 19. Taschendienst gebühr: Monatlich je 30 K für jede tägliche Uebermittlung. Der Taschen dienst vermittelt vorläufig nur gewöhnliche Brief endungen und Zeitungen an Empfänger im Außenbezirke eines Postamtes. 20. Eilzustellung (Freimachungszwang): Eilzustellgebühr im Postorte: a) Für Pakete: In land: nach Wien bis 5 kg 20 X, über 5 kg 30 X; nach anderen Orten bis 5 kg 15 X, über 5 kg 20 X; nach Deutschland und Tschechien 25 X; nach Ungarn und Kgr. 8. X. 8. und Weltpost verein 50 X. b) Sonstige Sendungen (Briefe, Postanweisungen): Inland D. U. 10 X, Kgr' 8. X. 8., Tschechien und Weltpostverein 20 X. Im Außenbezirke hat der Empfänger außer dem den Botenlohn zu zahlen. Derselbe beträgt für jeden Kilometer Entfernung vom Mittelpunkte des Postortes bis zur Ablieferungsstelle für jede Sendung 5 X und für Pakete über 5 kg (j K (für Jnlandsendungen Vorauszahlung bei der Aufgabe zulässig). 21. Spätlingsgebühr: 4 X (bei der Aufgabe bar zu zahlen). Als Spätlingssendungen können eingeschriebene Briefsendungen und tele graphische Postanweisungen nur bei den dazu ermächtigten Postämtern außerhalb der Amts stunden aufgegeben werden. 22. Drängende Pakete (Freimachungs zwang), nur Inland und Deutschland zulässig: Zu den sonstigen Gebühren die Sondergebühr von 20 X. Wünscht der Absender auch die Eilzustellung, so ist auch die Eilzustellgebühr zu entrichten. 23. Bahnhofbriefe (nur Jnlandsverkehr): Zu den Gebühren für jeden einzelnen Brief (Freimachungszwang) die Monatsgebühr von 100 X. 24. Postausweiskarten: 4 X. Für das reisende Publikum die praktischeste Legitimation. Postausweiskarten können von jedem Postamte für jedermann, der den vollgültigen Nämlichkeits nachweis liefert, ausgestellt werden. Sie sind durch zwei Jahre vom Tage der Ausstellung ge rechnet gültig. 25. Sonstige besondere Leistungen: Gebühr von je 5 X für Rückscheine oder Aus zahlungsbestätigungen, Inland D. U. 5 K, übriges Ausland 10 X. Für bie Zurückforderung einer Postsendung, die Adreßänderung, die Aenderung der Nachnahme oder des Postauftrages im Inlands- Verkehre und zwar: a) wenn die Sendung noch beim Aufgabeamte ist: 2 X; b) wenn schon im Fernverkehr, wenn das Verlangen im postalischen Wege übermittelt werden soll, die Gebühr für einen einfachen Einschreibebrief; wenn aber im telegraphischen Weg: Telegrammgebühren; für die Benachrichtigung über unbestellbare Pakete 4 X; für die Nachforschung nach einer bescheinigten Sen dung 6 X, im außerdeutschen Auslandsverkehre 10 X; für eine Ersatz-Aufgabebescheinigung 4 X. X. Gebühren im Zollverkehre. 26. Postamtliche Freimachung von Zollsendungen: Für jede mit Zollgebühr be legte Briessendung u. zw. bei geschlossenen Briefen 5 X, bei offenen Briefsendungen, d. i. Drucksachen- Warenproben 2 X; für jedes (auch zollfreie) Paket oder jede Wertfchachtel 10 X. 27. Selbstfreimachung durch den Emp fänger: a) Vormerkgebühr für jedes Kalender jahr 75 X; b) außerdem für jedes Paket oder jede Wertschachtel eine Traggebühr von 5 X für die Ueberstellung zum Zollamte und eine Gebühr von 1 X für die Zustellung der Benachrichtigung; letztere Gebühr kann bei Vorbehalt der Abholung der Benachrichtigungen durch eine Bauschgebühr monatlicher 50 X ersetzt werden. 28. Zollfrankozettel-Verfahren: Für jede Sendung 25 X. 29 Reparatur-, Muster-und Losungs waren: Vormerk-Vermittlungsgebühr von 10 X für jedes Paket bei der Versendung ins Ausland; Ausgangs-Vermittlungsgebühr von 10 X für jedes Paket bei der Rückleitung ins Ausland. 30. Verpackungsgebühren: Nach den wirklichen Kosten. 31. Gebühren für die Zustellung zivilgerichtlicher Erledigungen durch die P o st: Wie ein gewöhnlicher Brief, für Bahn aviso im Ortszustellbezirk 3 X. 32. Haftung für den Verlust einer ein geschriebenen Briefsendung 500 X, für den Verlust, die Minderung oder Beschädigung eines Wert briefes oder Paketes mit Wertangabe der wirklich erlittene Schade, jedoch innerhalb der Grenzen des angegebenen Wertes; bei Paketen ohne Wert angabe der nachweisbare Schade, jedoch mit der Beschränkung, daß bei einem Gewichte von 3 kg höchstens 150 X, über 3 kg bis 5 kg höchstens 250 X, über 5 kg für jedes kg höchstens um 50 X mehr vergütet wird. Diese Vergütungssätze gelten nur für die nach dem 1. August l. I. auf gegebenen Postsendungen. f E. Telegrammgebühren. 33. Gewöhnliche Telegramme (Inland, Wortgebühr 4 X, mindestens 40 X, Tschechoslo wakei, Kgr. 8. X. 8., Ungarn, Deutschland, Schweiz) Wortgebühr 6 X, mindestens 60 X. Italien Wortgebühr 9 X, mindestens 90 X. Bei dringendem Inhalt dreifache Gebühr. Zeitungs telegramme halbe Gebühr der Privattelegramme.