(189) Hierschläft Joseph August Hammerl den doppelten Schlaf der Unschuld und des Todes, f 12. August 1804, verkündet ein zweites Kindesgrab. Von dem wohlgebohrnen Herrn Franz von Chrimfeld, jubil. k. k. Regierungs- Secretär (f 1808 nach empfangenen heil. Sacramenten), rühmt die Grabschrift: O! hätten Verdienst im Grabe Bestand, So dürfte Er kaum halb verwesen, Es müssten Kopf und Herz und Hand Zum neuen Leben aufgenesen. Auf dem Grabe des wohledelgebohrenen Herrn Joseph Pörr, bürgert. Wein gastgeber, f den 27. May anno 1791: Wie dauerhaft steht nicht ein prächtiger Pallast, Wie leicht hingegen ist ein schwacher Mensch erblaßt. Was Menschen-Hand gemacht, trotzt Stürmen und Gefahr, llud Gottes schönste Werk stand 41zig Jahr. Auf dem Grabe des wohledlen und gestrengen Herrn Sinbeck, Pflegers in Helfenberg: Gesetze, die in Erzt, in Marmor und in Eisen schon tausend Jahre stehn, sich hundert Völker weisen, sind nicht so unumschränkt, sind nicht so allgemein, als das Bedrohungswort: Es muss gestorben sein. Auf dem Grabe eines Arztes, des Herrn Soter Kappus v. Pichelstein, Doctor der Medicin und Landschastsphysikus in Linz (f 1810): An diesem Hügel, Wanderer, steh stille, hier ruht ein edler Mann, der Menschheit Heil besorgte er in Fülle auf der Lebensbahn. Die zwole Gattin trauert um ihn, so kurz mit ihm vereint, der Kranke jammert ihm, und ruft um ihn und weint. Diese kleine Blütenlese möge genügen. Weitere Grabschriften aus dem alten Linzer Friedhof theilt der Schreiber dieser Zeilen im „Ave Maria" mit. '■II' 1 Hl 1 ' 'Hl' 'II' 1 I' IIP IIP l||P M||l 'l| XTadjftdjt. ^uf Grund der kaiserlichen Verordnung vom 21. September 1899, R.-G.-Bl. ” Nr. 176, 11. Theil, 1. Capitel, werden die „HtaatSNoleN per 5 ff. ttttfr 50 ff. mit dem Datum vom 1. Jänner 1884 vom 1. Septem ber 1901 nicht mehr verausgabt oder verwechselt und haben selbe für den allgemeinen Verkehr Nttk ViS 28. IeöNMr 1903 mit welchem Tage die Verpflichtung zur Annahme derselben erlischt; jedoch können diese Noten bis 31. August 1903 zu Zahlungen an Staatscassen und Aemter verwendet werden. Vom 1. September 1903 bis 31. August 1907 werden diese Noten nur mehr von der österreichisch-ungarischen Bank in Wien, beziehungs weise durch deren sämmtliche Filialen, sowie durch das k. k. Landcszahlamt in Zara eingelöst. An Stelle der zur Einlösung berufenen Staatsnoten treten die Silber münzen per 5 K und die Banknoten per 10 K, mit deren Verausgabung am 2. September l. I. begonnen wurde. Mit 15. Februar 1902 treten außer Kraft die Scheidemünzen der österreichischen Währung und zwar die Stücke zu 20 Kreuzer, 10 Kreuzer und 5 Kreuzer in Silber. In ’ llll 1 '■ ■■ III' >■. 1111) l . 111! I. .ll' 1 M j' ■ . .l)lll, .illll,..,lllh ,illll. ..lllN.