VI. Kapitel. Fortleben. Seit dem 13. Jahrhundert hören wir nichts mehr von Barschalken und wir finden in dieser späten Zeit für sie auch keinen anderen Ausdruck, der ihren Rechtsverhält nissen angemessen wäre; denn die im 14. Jahrhundert auf tretenden Besitzer von freiem Eigen können nicht als die Nachfolger der Barschalken angesehen werden, wie Strnadt angenommen hat 1 ), da die Barschalken ja eben nicht auf freieigenem, sondern auf fremdem grundherrschaftlichen Boden saßen. Die Barschalken gehen zum Teil mit sämtlichen übrigen Hintersassen in der großen, farblosen Masse der Grundholden unter. Schon im 11. und 12. Jahr hundert büßt die Bezeichnung an Bedeutung für ihren Träger mehr und mehr ein. Die anfänglich differenzierenden Merkmale, besonders die durch die Herkunft und Entstehung der Barschalken bedingten, sind zu dieser Zeit schon sehr verwischt. Ob aber alle Barschalken auf diese Art ver schwanden, will ich dahingestellt sein lassen. Eine Vermutung meinerseits sei in diesem Zusammen hang vorgetragen. Vor allem möchte ich auf eine Urbar stelle der Hofmark Steyr aus dem 14. Jahrhundert ver weisen. Hier erscheint an der Stelle, wo über die Freisassen zu Judendorf gehandelt wird 2 ), ein Otto von Parscalch, der, wie alle anderen Freisassen dort zu besserem Recht sitzt 3 ), als es der Baumann oder Kolone besaß. Zweifellos kann in diesem Otto von Parschalch ein Nachkomme der Bar schalken gesehen werden. Ob nun aber auch in den Frei *) Julius Strnadt, Peuerbach, Jahresbericht des Museums Francisco Carolinum, Linz, 37, S. 41 (1867/68). 2 ) Österr. Urbare, I, 1, 527 n. 10. 3 ) Ebenda, Einleitung, CXLIII.