15 Vorrechten in keiner Weise präjudiciret werden; wohl aber sollten die fraglichen primi magistri des S. Wenceslaus Collegiums caeteris paribus den Ausländern in der Beförderung zu Aemtern Vorgehen. Diese merkwürdige Urkunde ist aber mit dem Datum: Linz, den 4. November anno 1680 versehen und ich führe nunmehr ihren vollständigen Wortlaut an: Wir Leopold, etc. Bekennen öffentlich mit diesem ßrieif, und thun kund jedermänniglich: Wiewohl die hohe Rom. Kayserliche und Königliche Würde durch die Macht, und Gewalt Ihres erleuch teten Throns, neben andern fürtrefflichen Herrlichkeiten, auch mit ansehnlichen Edlen Ständen, und Geschlechtern umgeben, ge- zieret, und versehen ist; Jedoch, nachdeme die Menschen, und solche Edle Geschlechter, nach Ordnung, Willen, und Sazung des Allmächtigen, durch den zeitlichen Todes-Fall, oder in an dere Weg, bisweilen in Abnehmen, und Minderung gerathen, und je mildiglicher die Kayserliche und Königliche Würde, und Ho heit ihre Gaben, und Gnaden dergleichen Edlen Geschlechtern, und Getreuen, wohl-verdienten Unterthanen austheilet, und Sie ihren ehrlichen, und Adelichen Tugenden, und Wobl- thaten, auch getreuen Verdiensten nach, zu höheren Ehren und Würden erhebet, je mehr die Glori und Herrlichkeit ihres erleuchteten Throns dardurch geschmücket, gezieret, und aus gebreitet , denen Unterthanen und aufrichtigen Gemüthern auch zu allen weitern Adelichen Tugenden, und rühmlichen Thaten eine Begierlichkeit, Anreitzung, und Ursach gegeben wird, Wir auch aus deroselben erleuchteten Kayserlichen, und Königlichen Höhe, darein Uns der Allmächtige, nach seiner Göttlichen Ver ordnung, gnädigen Willen, und Vorsehung gesetzet, und aus angebohrner sonderbahren Güte, und Müdigkeit je - und alle zeit geneigt seynd, aller und jeder Unserer Erb-Königreich- Fürstenthum - und Länder getreuer Unterthanen Ehr, Nutz, Aufnehmen, und Bestes zu befördern, sonderlich aber dieje