14 des Kaisers benützte diesen Zeitpunkt um der Anstalt mehre hochbeachtenswerthe Privilegien zu ertheilen. Da zum akademischen Grade eines Magisters an der Carl Ferdinands-Universität in Prag ohnediess nur Freygeborne zu gelassen wurden, so verordnete der Kaiser: dass alle Zöglinge des genannten Seminars, welche bei der Carl Ferdinands-Uni versität in Prag den ersten Grad eines Magisters der Philo sophie erwarben, wenn sie früher nicht adelig waren, schon durch diese Promotion allein den Adel des Königreichs Böhmen erlangten. Sie durften fortan als adelige Wappen einen in der Mitte von oben bis unten in zwei ganz gleiche Felder getheilten länglichten Schild führen. Eines dieser Felder war gelb oder golden, in demselben befand sich ein mittelst der Abtheilung des Schildes halbirter mit dem Kopfe rechts gewendeter, in einer Kralle einen grünen Lorberkranz haltender, schwarzer Adler mit offenem Schnabel und roth ausgestreckter Zunge. Das hintere rothe Feld enthielt einen durch die Mitte gehenden eckigen oder silbernen Balken, worin ein gelbes oder goldenes lateinisches W. und durch dessen vorderen Strich ein rothes, durch den rückwärtigen aber ein schwarzes lateinisches S (die Zeichen des Seminarii Wencesläi) eingeflochten waren. In der Mitte ober diesem Schilde befindet sich ein anderer gerader mit einem grünen Lorberkranz gezierter Turnier-Helm mit schwarzen und goldenen Helmdecken. Am obern goldnen Bilde sieht man eine frei fliegende goldene und eine etwas eingeschlagne Rubinfahne, worin wieder ein schwarzer Adler mit grünem Lorbeerkranze schwebt. Ausser diesem Adlerwappen erhielten die genannten Primi Philosophiae Magislri das Vorrecht sich der rothen Wachssieg- lung ihrer Briefschaften und sonstiger Urkunden zu bedienen, wie auch alle übrigen Vorrechte des Adelstandes, Jedoch sollte durch diesen Gnadenakt allen den frühem Inhabern dieses Adels wappen— welche es pro parte oder in solum führten — in ihren