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8. Gymnasial - und Lyceal - Gebäude,
Die Erzälung über das Gebäude, wo die gelehrten Schulen
untergebracht waren, möchte nur in so ferne einiges Interesse ✓
haben, als die Leiden und Wehen des Vaterlandes jederzeit
auch in diesem beschränkten Kreise schmerzlich mit- und nach
gefühlt wurden. — So lange die Gesellschaft Jesu bestand,
waren die hohem und niedern Schulen im sogenannten Schul
trakte — gegenüber der Stadtpfarr-Kirche zweckmässig unter
gebracht. Hier blieben sie auch nach der Auflösung der Ge
sellschaft; ja am 4. März 1775 ergieng an den Administrator
der Jesuitengüter, den Grafen von Falkenhain der Auftrag, zur
bequemen Aufstellung des erweiterten physikalischen Kabinets ,
auch Lokalitäten des Kollegiums abzutreten. Da eine geräumige
Kaserne mit jedem Tage fühlbareres Bedürfnis wurde, die
Bürgerschaft den kostspieligen Bau zu bestreiten nicht im
Stande war, wies man auf das Kollegium, als das zu diesem
Zwecke geeignetste Gebäude hin und die Kaiserin gestattete
endlich 1. August 1776 dass die lateinischen Schulen
(Gymnasium und Lyceum) einstweilen in dem ehemals Garst-
n er’ sehen Stifts hause, die Normalschule in der ehemaligen
Landkanzlei — am Hofberge untergebracht, der Zins aber des
Garstnerhauses von der hiesigen Bürgerschaft »für alle Zeit«
entrichtet werden sollte. — Daher schloss die Bürgerschaft
16. Sept. 1776, mit den Eigentümern des Garstnerhauses,
Strasser und Furtmoser einen Bestandvertrag, worin sich
jene verpflichtete für die Unterbringung der lateinischen Schu
len in diesem Hause einen järlichen Zins pr. 300 fl. zu be-
zalen.
Im Spätherbste 1776 bezogen daher die gelehrten Schulen
dieses Gebäude, fühlten sich aber bald so beengt, ja sogar
bedroht, dass die Studien-Commission statt dieses baufälligen
Schulgebäudes das Thürheimische — nachmals Kheven-
hiller’sche — Haus zu mieten vorschlug. Propst Wittola,