108 8. Gymnasial - und Lyceal - Gebäude, Die Erzälung über das Gebäude, wo die gelehrten Schulen untergebracht waren, möchte nur in so ferne einiges Interesse ✓ haben, als die Leiden und Wehen des Vaterlandes jederzeit auch in diesem beschränkten Kreise schmerzlich mit- und nach gefühlt wurden. — So lange die Gesellschaft Jesu bestand, waren die hohem und niedern Schulen im sogenannten Schul trakte — gegenüber der Stadtpfarr-Kirche zweckmässig unter gebracht. Hier blieben sie auch nach der Auflösung der Ge sellschaft; ja am 4. März 1775 ergieng an den Administrator der Jesuitengüter, den Grafen von Falkenhain der Auftrag, zur bequemen Aufstellung des erweiterten physikalischen Kabinets , auch Lokalitäten des Kollegiums abzutreten. Da eine geräumige Kaserne mit jedem Tage fühlbareres Bedürfnis wurde, die Bürgerschaft den kostspieligen Bau zu bestreiten nicht im Stande war, wies man auf das Kollegium, als das zu diesem Zwecke geeignetste Gebäude hin und die Kaiserin gestattete endlich 1. August 1776 dass die lateinischen Schulen (Gymnasium und Lyceum) einstweilen in dem ehemals Garst- n er’ sehen Stifts hause, die Normalschule in der ehemaligen Landkanzlei — am Hofberge untergebracht, der Zins aber des Garstnerhauses von der hiesigen Bürgerschaft »für alle Zeit« entrichtet werden sollte. — Daher schloss die Bürgerschaft 16. Sept. 1776, mit den Eigentümern des Garstnerhauses, Strasser und Furtmoser einen Bestandvertrag, worin sich jene verpflichtete für die Unterbringung der lateinischen Schu len in diesem Hause einen järlichen Zins pr. 300 fl. zu be- zalen. Im Spätherbste 1776 bezogen daher die gelehrten Schulen dieses Gebäude, fühlten sich aber bald so beengt, ja sogar bedroht, dass die Studien-Commission statt dieses baufälligen Schulgebäudes das Thürheimische — nachmals Kheven- hiller’sche — Haus zu mieten vorschlug. Propst Wittola,