3 1 »An allen Klöstern und Cathedralkirchen sollen — so lautete ein Reichsgesetz vom Jahre 789 — für Knaben Schulen errichtet werden, wo sie die Psalmen, Noten, den Gesang, den Kirchenkalender und die Grammatik erlernen.« Hicmit nicht zufrieden tat der vorsorgende Fürst gegen Ende des J. 804 einen weiteren Schritt: Er vergabte an Wiho, den Bischof von Osnabrük, eine grosse Schenkung mit bedeu tenden Vorrechten und Freiheiten weil »wir wollen, dass da eine griechische und lateinische Schule für ewige Zeiten be stehe, und wir hegen das Vertrauen, dass mit der Gnade Gottes es nie an Glerikern fehle, die beider Sprachen kundig sind.» { ) Desshalb sendete er sogar eigene Lehrer in verschie dene Klöster, um die Mönche in der griechischen Sprache zu unterrichten, wie sich hierin Appollonius zu St. Emmeram in Regens bürg, Virgilius in Salzburg vor allen hervor taten; ja in der Sorgfalt für Erziehung auch in die niedrigen Kreise herabsteigend, machte er noch das Jar vor seinem Tode im Konzilium zu Mainz, wo sich grösstenteils Kirchenvorstände unseres Landes und der angrenzenden einfanden, allen Unter- thanen seines weiten Reiches es zur strengen Pflicht, »ihre Kinder in Klosterschulen zu schicken , um doch wenigstens das katholische Glaubens -Bekenntniss und das Gebet des Herrn zu erlernen und zu Hause darin andere unterrichten zu können.« 1 2 ) Bei so ausgezeichneter Sorgfalt des Regenten, der das Erziehungswesen unter die heiligsten Pflichten seiner erhabenen Stellung rechnete, konnte es nicht an segensreichen Erfolgen feien. Carl’s Hofschule — schola palatina — leuchtete gleich einem glänzenden Gestirne vor den andern hervor; wett eifernd mit ihr erhoben sich die Domschulen entweder ganz neu oder schon bestehende erwachten zu frischerem Leben. In den Klöstern, welche Carl und sein Nachfolger so freigebig 1) Harzheim concilia German. 1. 387. 2) Harzheim concilia German. I. 412.