9 nehmung lagen. Einmal ergab sich die Möglichkeit eines umfang reichen Zusammenarbeitens von öffentlichem und privatem Kapital, sodann aber auch des Zusammenwirkens von wirtschaftlichen Interes senten und Beamten bei Erfüllung wirtschaftlicher Aufgaben von allgemeiner Bedeutung 1 ). In einzelnen Fällen beschränkte man sich nicht darauf, die Unternehmerkreise an der öffentlichen Ver waltung ihres Wirtschaftszweiges zu beteiligen, sondern zog auch weitere Interessentengruppen, Arbeiter, Händler und Verbraucher hinzu. Dabei machten alle am Kriege beteiligten Länder die Erfahrung, daß sich auf dem Wege der Organisation der wirt schaftliche Erzeuguhgs- und Verteilungsprozeß in bisher kaum für möglich gehaltener Weise zielbewußt lenken läßt, und daß um fassende wirtschaftliche Aufgaben bei straffer Konzentration auf bestimmte Zwecke in ungeahnt kurzer Zeit bewältigt werden können. Die Folge war vielfach eine weitgehende Überschätzung dessen, was durch Organisation erreicht werden kann, besonders da man häufig die Ausnahmeverhältnisse der Kriegswirtschaft nicht in Anschlag brachte und die Schattenseiten der Organisation und Überorganisation erst als bitterer Nachgeschmack nach dem Kriege in vollem Umfange zutage traten. Durch die Verlegung des Schwergewichtes in Fragen der Betriebsführung und durch die Forderung, die Unternehmerfunktionen nicht nur auf eine Vielheit von Personen, sondern auch von wirtschaftlichen Interessenten gruppen gemäß ihrer besonderen Stellung im Wirtschaftsprozeß zu verteilen, entsteht die Notwendigkeit der Schaffung einer Reihe von Organen aus den zur Kontrolle berufenen Personenkreisen. Die Kontrolle der Industrie wird damit in erster Linie zum Organisationsproblem. III. Die Kontrolle der Industrie als wirtschaftliches Organisationsproblem. Als solches ist das Problem keineswegs eindeutig, sondern enthält eine Reihe von Teilfragen, die einer besonderen Lösung bedürfen. Unter diesen sind vor allem folgende Fragen hervor zuheben: i. die Frage, wie der sachliche Inhalt der Kontrolle, diese nicht lediglich als Aufsichtsfunktion, sondern als Inbegriff der zur Führung einer Industrie erforderlichen disponierenden und organisatorischen Maßnahmen verstanden, zu verteilen ist; 2. die x ) Über die Organisationsformen der deutschen Kriegswirtschaft vgl. A. Dix, Wirtschaftskrieg und Kriegswirtschaft. 1920, S. 310I, über die Or ganisation der englischen Kriegswirtschaft vgl. Teil II, Kap. 6 dieser Arbeit.