hierauf erfolgte bie Huldigung; Herzog Ludwig machte Schwierigkeit unb wollte bie Freiheitsbriefe nicht siegeln; boch bie Festigkeit ber 25 Schiebs- niänner behob auch biefe Schwierigkeit unb Lubwig siegelte bie Freiheitsbriefe, woraus bann zu Freifing bie Münchener unb Jngolftäbter Lanbschast bie Huldigung leistete. Auf biesent Lanbtage schlossen bie ©täbte in Bayern-Jugolstabt unb Bayern - München einen Bund zur Wahrung ihrer Rechte unb Freiheiten?) Gegen (Mag einer bestimmten Summe Gelbes hatte auch bie Stabt Scharbing bie Bestätigung ihrer Privilegien unb bie Haubveste, b. i. bie mebcre Gerichtsbarkeit, mit Ausnahme ber Bicebom- unb Malefiz - Hänbel, erhalten. So eiibete bieser langwierige Erb streit, ungünstig für bas Hans Wittelsbach, weil wahrmb bieser Vorgänge bie hollänbifchen Provinzen für selbes verloren gegangen waren. Im Jahre 1424, am St. Erharbstage, kaufte ber ehrbare Wern Harb der Golbschrnib, Bürger zu Schärbing, von den Gebrüberu Michael und Bartholomäus, Hanns und Stephan Paner ze Haitziug, ihr rechtes freieigenes Gut zu Schergarn in Andorfer Pfarre mit aller Zugehör, Rechten und Nutzungen, wie selbes deren Vater Thomas Pauer besessen und genossen hatte.2) Schärding unter dem Herzoge Tubuiig betn ßflmtlcien »an Vayern - Ingolstadt. Der vorerwähnten Theilung gemäss war also Schärbing in bcii Besitz bey Herzogs Lubwig von Jngolstabt gekommen, ber nun wieder bie Regierung und mit ihr bie unzeitige Begierde, wahre unb vermeintliche Rechte auszuführen, zurücknahm unb, um gegen seine Territorial-Nachbarn, gegen ben Herzog Heinrich von Lanbshut unb gegen ben Bischof Leonharb von Passau, als seine unversöhnlichen Gegner, kräftiger operiren zu können, noch im Jahre 1429 anfing, Schärbing stark zu befestigen. Denn er ließ ben Zwinger an betn Vorhofe bes Schlosses, bas Thor unb ben Thurm vom Grnnbe herausmauern, ben Graben von beiden Seiten bis an den Jnnstrom aus bem Felsen brechen, auch beit Stabtzwingerthurni - bas obere Thor — das Allerheiligenthor und das Jnnthor, nebst dem Zwinger vom Aichpüchl bis an ben Vorhof hin vom Grunde herausmauern, auch den Stadtgraben brechen unb graben unb anbete nützliche, zur Befestigung dienende Gebäude ausführen.) Irrung auf Schärding und Königstein, da dieses ohne ihren Wissen und Willen geschehen sei. C. §>. Lang, Kege st. rer. boiearum, vol. XIII, pag. 105 l) A. Buchner's Geschichte von Bayern, VI., S. 255 — 259. L) Pergamenturkundö in der Kirchenlade zu Andorf. 8) Dieses besagt das im Glockenhause der Stadtpsarrkirche vorhandene, mit dem Wappen gezierte Denkmal wortgetreu folgendermaßen: „Als man zalt nach Christs gepurdt XIV C jar