/ 213 Angaben finden wir nur eine Ausnahme, und zwar für die Stadt Netolih, deren Zinstermine zu St. Galli und Michaeli (29. September) festgesetzt waren.') Daß diese genannten Zinszeiten mit Vorliebe gewählt und vor den übrigen allein herrschend wurden, zeigt das einzige in unserem Urkundenbuche enthaltene Zins- und Zehentverzeichnis der Rosenberge, das für uns deshalb von hohem Werte ist, weil es auch das. Verzeichnis über die Goldenkroner Güter enthält. Kier sind als Zinstermine nur zwei angegeben und zwar zu Georgi und Galli?) ^ Bezüglich der Einsammlung der Zinse erfahren wir äus den Urkunden, daß vom Kloster eigene officiales bestimmt wurden, die diese einzutreiben hatten. Es wurde demnach der Zins unmittelbar an das Kloster abge liefert. Ebenso werden diese officiales bei einem Streite derselben mit den Netolitzer Schöffen und Geschworenen bezeugt?) Kirchliche Lasten. ' Die kirchlichen Lasten ergeben sich für die Untertanen vornehmlich ans der Dotation der Kirche, beziehungsweise der Pfarre und aus der Zehentpflicht. Die Pfarrkirche war gewöhnlich mit mehr als einer Kufe ausgestattet, wie wir dies in Kalsching sehen, wo dem Pfarrer außer dem einen Zinslehen außerdem noch 15 Joch gehören?) Bei weiterem Flurausbau erlangten aber diese Parochien eine solche Ausdehnung, daß die Ausübung der Seelsorge recht schwierig wurde. Es wurden zwar Kapellen gebaut, in denen täglich oder einigemal in der Woche von dem plsbanus oder seinem Kilfspriester Messen gelesen wurden. Doch konnte dieser Notbehelf die Teilung allzu umfangreicher Pfarrsprengel auf die Dauer nicht verhindern. Man mußte schließlich doch zur Abzweigung besonderer Pfarreien schreiten, die zum Teil als Filialen in gewisser Unter ordnung zur Mutterkirche blieben. Daß die Liebane gegen solche Maß nahmen sich sträubten und auf die Einkünfte aus den abgetreten Teilen ihrer Parochien nicht ohne weiteres verzichten wollten, ist begreiflich. Viel häufiger waren die Klöster aus materiellen Gründen heftige Gegner- neuer Kirchengründungen, weil die unter dem Patronate der Klöster stehenden Kirchen als ergiebige - Einnahmsquellen angesehen wurden. So hat sich auch der Netolitzer Pfarrer Petrus verbürgt, daß dem Kloster- aus der Verleihung der neuen Kapelle in Aosnaw (Ort unbekannt) an ’) G. U B- XL (1332), S 80. -) ®. u B. CCLIV (1513), S. 570-585. ->) G. LI B. LXXV (1371). ©. 140. '<) G. U B. XII (1293), S. 39.