Die Bezahlung der Gemeindeschulden war, solange die Gemeinde die Bürger steuerfrei zu halten hatte, nicht möglich gewesen. Deshalb war durch die fürstliche Obrigkeit zuerst im Jahre 1707 dann 1710 angeregt worden, die Steuern aus die Bürgerschaft zu verteilen. Doch konnte sich die Gemeinde dazu nicht entschließen, bis sie am 1. Oktober 1717 dazu gezwungen war. Dies stand allerdings im Widersprüche mit der am 15. Feber 1709 getroffenen Vereinbarung, doch fügten sich die Bürger darein, da- bei der Verschuldung der Gemeinde kein anderer Ausweg übrig blieb. Erst jetzt ging die Sanierung ziemlich rasch vor sich, so daß im Jahre 1747 die Regten wieder bei Kräften waren, trotzdem ein in das Jahr 1743 fallender Brand, dem das Brauhaus und mehrere Käufer der Breiten Gasse zum Opfer fielen, der Gemeinde neue Opfer auferlegt hatte. V. Gestützt auf den guten Stand der Renten, versuchten die Bürger im Jahre 1747 wieder in den Genuß ihres Braurechtes zu gelangen. Die Gemeinde, welche seit dem Jahre 1705 weißes und braunes Bier allein gebraut hatte, war aber nicht gesonnen, sich dieser Erwerbs quelle so ohneweiters zu begeben. Sowie der seinerzeitige Verzicht der Bürger auf ihr Braurecht nicht gar so freiwillig war, als es die späteren Generationen hinzustellen bestrebt waren, so muß bemerkt werden, daß nun auch die Gemeinde sich keiner besonderen Zuvorkommenheit beflissen hat, den Bürgern wieder zu ihren begründeten Rechten zu verhelfen. Am den alten Rechtszustand wieder herzustellen, hätte die Gemeinde auf das Brauen des braunen Bieres verzichten müssen. Das wäre eine große Einbuße gewesen, da schon damals die Erzeugung des Bieres aus Gerste immer allgemeiner wurde. Da anderseits aber im Jahre 1763 kein einziges Privatbräuhaus mehr bestand, der Aushau eines neuen bürgerlichen Bräuhauses keine so leichte Sache war, kam es zum Vergleich. Die Gemeinde verpflichtete sich wiederum, für die Bürger der Stadt die Steuern aus den Renten zu bezahlen. Zm Jahre 1768 baten auch die Vorstädtler um gleiche Behandlung und verlangten auch für sich Steuer freiheit. Man konnte nicht anders, als auch diesen gleiches Recht wider fahren zu lassen. Solange die Renten es gestatten, sollte die Steuer für alle Bürger einschließlich der Vorstädtler bezahlt, für die Bürger der inneren Stadl und Latron sollten überdies auch die Wacht-Torfteher- und Rauchsangkehrergelder, wie auch die Militärbequartierungsbeiträge aus