Ob's lustig geht, Ob Tränen euer Auge füllen, Ob Sturmwind saust, ob's linde weht, Ob Wolken euch den Tag verhüllen. Der Türmer bläst.... Keut gilt es dir Und morgen mir, so in der Runde. Ein jeder horcht zum Luftrevier Und jeder harret seiner Stunde. Der Türmer bläst.... Viktor G r u m m a u e r, Wien GesHiAte und ^XeAtsverhältnisse des Brauhauses der Stadt ^rurnruau. i. Mje Anfänge der Bierbrauerei in unserer Stadt gehen bis in die Zeit C? ■ der Gründung unseres Gemeinwesens zurück. Am 2. August 1309 befreiten Keinrich von Rosenberg und sein Sohn Peter, als der Ringplatz mit Gebäudestellen vermessen wurde, das in Bau genommene Kaus 9 des Klosters Goldenkron am Ringplatz (heutige Fuchshaus Nr. 12) nicht nur von allen Geldabgaben und Steuern, sondern begabte es überdies mit dem Rechte des freien Kandels und freien Schankrechtes. Damit konnten die Abte von Goldenkron in ihrem Kaufe in Krummau fremdes auch eigenes Bier schenken und waren von der Verpflichtung Krummauer Bier abzunehmen, befreit worden. . In der deutschgeschriebenen Originalurkunde vom 14. Juni 1336 (im Schloszarchive von Krummau) überläßt die junge Stadtgemeinde, ver treten durch den Richter Michl und die Geschworenen, den Priethalern das Braurecht gegen eine alljährliche Zahlung von 3 Pfund Pfennig Passauer Münze. Daraus geht hervor, daß die Stadt Krummau schon seit 1309, ihrem angenommenen Gründungsjahr (aus grüner Wurzel), das Recht des Bierbrauens besaß und daß dieses Recht zu mälzen, zu brauen und