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10. Aus dem Stande der Gehilfen werden 3 erwählt,
welche bei der Hauptversammlung Sitz und Stimme haben,
und berechtigt sind, die Anliegen der Gehilfen vorzubereiten.
Fnnctionen der Hauptversammlung.
11. Die Genossenschafts-Versammlung übt folgende Func
tionen :
u) Sie wählt mit Stimmzetteln den Vorsteher und 6
Ausschüsse, und trifft Bestimmungen über dessen Hilfs
personale bei der Geschäftsführung, so wie über das
Entgeld hiefür, an die Bediensteten.
b) Sie prüft und genehmigt die Rechnungs-Abschlüsse,
dann die Jahresvoranschläge. Diese haben 14 Tage
vor der Versammlung zur Einsicht jedes Mitgliedes
aufzuliegen.
e) Sie bestimmt die Ziffer der Umlage im Ganzen oder
Einzelnen, zur Bestreitung der Auslagen.
<1) Sie verfügt über das Stammvermögen, und gibt dem
Vorsteher allenfalls Instruktionen für die Gebahrung,
Cassacontrolle, Beherbergungen, Betheilungen, Zubrin- -
gmrg der Gesellen u. s. w.
Erwerbung, Verpfändung, Veräußerung unbeweg
licher Güter, Ankauf und Verkauf von Obligationen,
Aufnahme von Darlehen, Abtretung von Capitalien,
Verzichtsleistungen, Anhängigmachung von Rechtsstrei
tigkeiten, Ueberschreitungen des Voranschlages sind
Gegenstände des Beschlusses der Hauptversammlung.
Nur Klagen zur Eintreibung von Zinsen, Mieth-
oder Pachtbeträgen, oder Vertheidigungen gegen An
sprüche kann der Vorstand veranlassen.
es Sie wählet 5 Glieder und 3 Angehörige, welche be
rufen sind, unter Vorsitz des Vorstehers Streitigkeiten