10 p) die Genossenschaft zu repräsentiren, und ihre Rechte zu wahren, <>) alle vorkommenden Geschäftsstücke gut und in chrono logischer Ordnung aufzubewahren, i) ein Journal der Einnahmen und Ausgaben zu führen, s) die Einsicht der Gebahrung stets offen zu halten für Behörde und Mitglieder, 1) die erforderlichen Genehmigungen nachzusuchen, als: Vorsteherswahl, Umlagenfirirung, Statutenredaction, Schiedsrichter aus den Gehilfen rc. u) die Genoffenschaftsglieder von den etwa vorkommenden wichtigeren Unternehmungen, von den Verordnungen u. s. w. zu verständigen, v) für Beilegung der Streitigkeiten zu sorgen, entweder im Wege der Güte oder durch Erkenntniß, w) Ordnungsstrafen verhängen bis zum Betrage von 5 st., wenn Mahnungen und Verweise nichts fruchten, um Verletzungen von Genossenschafts-Vorschriften hint anzuhalten, x) Rechnungsabschlüsse zu verfassen, Jahresvoranschläge zu entwerfen, und überhaupt alle ihm dienlich scheinen den Anträge zu solchen Maßnahmen, welche der Hauptversammlung vorbehalten sind, gehörig vorzu bereiten, v) als Verwalter der Genossenschafts-Angelegenheiten Alles aufzubieten, um das Beste der Mitglieder und Ange hörigen zu fördern, Vertrauen anzubahnen, ehrenhaften, bürgerlichen Geist zu beleben, und für den Fortschritt zu wirken,